Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 13521
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Josef Stollenwerk Offset-Buchdruck-Papierverarbeitung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Düsseldorfer Str. 172, 51063 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 13521
Stammkapital
178.200,00 EUR
EUID
DER3306.HRB13521
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 293/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Kristin Brocker
Adresse
Aachener Straße 222, 50931 Köln
Telefon
0221 9758530
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.07.2026 , 09:14 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 08:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.11.2026
Berichtstermin
02.12.2026 , 11:15 Uhr
Prüfungstermin
02.12.2026 , 11:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Übernahme und Fortführung der bisher von der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Josef Stollenwerk betriebenen Druckerei. Sie wird zu diesem Zweck das Betriebsvermögen, mit Ausnahme des Grundstückes und der Aufbauten von der Firma Josef Stollenwerk erwerben und die entsprechenden Verbindlichkeit übernehmen. Sofern die Aktiva die Passiva übersteigen, wird der Kaufpreis aus künftigen Gewinnen bezahlt.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Druck, Papier & Verpackung
Subbranche
Druckereien
Geschäftstätigkeit
Übernahme und Fortführung einer Druckerei
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 29.07.2026 um 09:14 Uhr vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef Stollenwerk Offset-Buchdruck-Papierverarbeitung GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 13521 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Thorsten Bäuerle vertreten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Kristin Brocker bestellt. Über die Vermögensgegenstände der Schuldnerin können nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügt werden. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef Stollenwerk Offset-Buchdruck-Papierverarbeitung GmbH ist am 01.10.2026 um 08:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 29.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Kristin Brocker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef Stollenwerk Offset-Buchdruck-Papierverarbeitung GmbH ist am 01.10.2026 um 08:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 29.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Kristin Brocker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Kristin Brocker nun als Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.11.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 12.11.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 02.12.2026 um 11:15 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Köln angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 293/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 13521 eingetragenen Josef Stollenwerk Offset-Buchdruck-Papierverarbeitung GmbH, Düsseldorfer Str. 172, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Her…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 293/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 13521 eingetragenen Josef Stollenwerk Offset-Buchdruck-Papierverarbeitung GmbH, Düsseldorfer Str. 172, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bäuerle, Düsseldorfer Str. 172, 51063 Köln
Geschäftszweig: die Übernahme und Fortführung der bisher von der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Josef Stollenwerk betriebenen Druckerei. Sie wird zu diesem Zweck das Betriebsvermögen,
ist am 29.07.2026, um 09:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 293/26
Amtsgericht Köln, 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 293/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 13521 eingetragenen Josef Stollenwerk Offset-Buchdruck-Papierverarbeitung GmbH, gegründet am 01.02.1983, Düsseldorfer Str. 172, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 293/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 13521 eingetragenen Josef Stollenwerk Offset-Buchdruck-Papierverarbeitung GmbH, gegründet am 01.02.1983, Düsseldorfer Str. 172, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bäuerle, Düsseldorfer Str. 172, 51063 Köln
Geschäftszweig: die Übernahme und Fortführung der bisher von der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Josef Stollenwerk betriebenen Druckerei. Sie wird zu diesem Zweck das Betriebsvermögen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 08:49 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln, Telefon: 0221 9758530, Fax: .
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 02.12.2026, 11:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Ganzen oder in Teilen freihändig an Dritte oder an nahestehende Personen i.S.d. § 162 InsO zu veräußern bzw. die Gläubigerversammlung stimmt einer solchen ggf. bereits erfolgten Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens zu,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit) bzw. äußert sich nicht bis zum schriftlichen Termin
, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 293/26
Köln, 01.10.2026
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