Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 1783
EUID
DER2707.HRA1783
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 24/19
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Beschluss
07.09.2026
Beschluss
21.09.2026
Prüfungstermin
02.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 1783, wird vom Amtsgericht Münster bearbeitet. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Josef Voss Verwaltungs GmbH (HRB 1586, Amtsgericht Coesfeld), vertreten durch den Gesellschafter Rainer Graf Praschma. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung mit der laufenden Nummer 95 in die Tabelle aufgenommen. Diese Forderung wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 06.10.2028 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung bei Gericht eingehen, falls Grund, Betrag oder Rang bestritten werden sollen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft wird vom Amtsgericht Münster behandelt. Zuerst wurde am 07.09.2026 die Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderung lfd. Nr. 95 angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 06.10.2028 festgelegt war. D…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft wird vom Amtsgericht Münster behandelt. Zuerst wurde am 07.09.2026 die Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderung lfd. Nr. 95 angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 06.10.2028 festgelegt war. Dieser Beschluss wurde jedoch am 21.09.2026 für gegenstandslos erklärt. Stattdessen wurde erneut die Prüfung der Forderung lfd. Nr. 95 im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der neue Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.11.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss vom 21.09.2026 steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 1783 eingetragenen Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 1783 eingetragenen Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 1586 eingetragene Josef Voss Verwaltungs GmbH, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch den Gesellschafter Rainer Graf Praschma, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 95 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.10.2028. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 24/19
Amtsgericht Münster, 07.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 1783 eingetragenen Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 1783 eingetragenen Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 1586 eingetragene Josef Voss Verwaltungs GmbH, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch den Gesellschafter Rainer Graf Praschma, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld
wird angeordnet:
Der Beschluss des Insolvenzgerichts Münster vom 07.09.2026 wird für gegenstandslos erklärt.
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderung lfd. Nr. 95 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
02.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 24/19
Amtsgericht Münster, 21.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.