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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jova Consulting GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat angeordnet, dass die Prüfung der bis zum 19.10.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO erfolgt. Gläubiger, die Schuldnerin und die Insolvenzverwalterin können bis zum 02.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem zuständigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Anmeldeunterlagen sowie eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die nachgemeldete Forderung als festgestellt.
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