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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der JP associates GmbH ist am 01.04.2025 um 11:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Anordnung von Eigenverwaltung ist abgelehnt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt worden. Die Verfügung über das Vermögen der Schuldnerin ist für die Dauer des Verfahrens dem Insolvenzverwalter übertragen. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 20.05.2025 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung findet am 01.07.2025 um 09:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt, um unter anderem über die Fortführung des Unternehmens sowie die Wahl eines Gläubigerausschusses zu entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 134/25 J-10-9 - Am 01.04.2025 um 11:32 Uhr ist das Insolvenzverfahren JP associates GmbH, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118855),
vertreten durch:
Jean-Pierre Hoffmann, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11…
810 IN 134/25 J-10-9 - Am 01.04.2025 um 11:32 Uhr ist das Insolvenzverfahren JP associates GmbH, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118855),
vertreten durch:
Jean-Pierre Hoffmann, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 20.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 01.07.2025, 09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 134/25 J-82-: In dem Insolvenzverfahren JP associates GmbH, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118855),
vertreten durch:
Jean-Pierre Hoffmann, (Geschäftsführer), wurde am 01.04.2025 um 11:32 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und …
810 IN 134/25 J-82-: In dem Insolvenzverfahren JP associates GmbH, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118855),
vertreten durch:
Jean-Pierre Hoffmann, (Geschäftsführer), wurde am 01.04.2025 um 11:32 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Antrag die Eigenverwaltung anzuordnen, wird abgelehnt.
Es hat sich nach den Ausführungen im Gutachten gezeigt, dass die in der Planung getroffenen Annahmen nicht wie vorgesehen eingetreten sind, da die erwarteten Aufträge nicht wie im geplanten Umfang akquiriert wurden.
Zudem haben sich mit der Verfahrenseröffnung die Rahmenbedingungen geändert, insbesondere durch die geplante Übertragung des operativen Geschäfts. Daher bestehen die ursprünglichen Prämissen der Eigenverwaltung ab dem Stichtag der Insolvenzeröffnung nicht mehr fort.
Die Schuldnerin hat keine Bedenken gegen die Eröffnung im Regelinsolvenzverfahren geäußert.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 281/25 J-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 134/25 J-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.04.2025
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