Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JS Weris GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 116939
EUID
DEM1201.HRB116939
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 707/21 W-6-1
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
12.01.2026
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dientsleistungen in den Bereichen Wohnungssanierung, Baumanagement, Errichtung von Schwach- und Starkstromanlagen, Baufertigteileinbauten, Fliesen- und Bodenverlegearbeiten, Trockenbau, Tapezierarbeiten, Raumausstattung, Hausmeisterservice, Boardinghaus Komplettservice, Hausverwaltung, Gebäudereinigung, Unterstützung im Rahmen laufender Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lieferservice bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht, Vermarktung und Verkauf von Immobilien, An- und Verkauf von Möbeln, Elektrogeräten und Werkzeugen sowie die Vermittlung von Handwerksaufträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der JS Weris GmbH ist die Verwertung der Masse beendet und die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Die Insolvenzverwalterin hat die Vergütung sowie Auslagen nach Festsetzung erhalten. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von 1.045.810,04 € festgestellt, wobei zur Verteilung insgesamt 169.539,61 € (abzüglich noch zu begleichender Kosten und Masseverbindlichkeiten) zur Verfügung stehen. Gläubiger können bis zum 04.05.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen angeordnet; hierfür ist eine Widerspruchsfrist bis zum 12.01.2026 zu beachten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
05.03.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 707/21 W-6-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939),
vertreten durch:
1. Julian Sebastian Weris, Weberstraße 22, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsfü…
Amtsgericht Frankfurt am Main
05.03.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 707/21 W-6-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939),
vertreten durch:
1. Julian Sebastian Weris, Weberstraße 22, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Sandra Sophie Weris, Goetheallee 13, 14612 Falkensee, (Geschäftsführerin),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Festgesetzte und entnommene Vorschüsse sind anzurechnen.
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 289.286,51 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich Betriebsfortführung und umfangreiche Buchhaltung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 20 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 707/21 W-6-1 In dem Insolvenzverfahren JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939),
vertreten durch:
1. Julian Sebastian Weris, Weberstraße 22, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Sandra Sophie Weris, Goetheallee 13, 14612 Falkense…
810 IN 707/21 W-6-1 In dem Insolvenzverfahren JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939),
vertreten durch:
1. Julian Sebastian Weris, Weberstraße 22, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Sandra Sophie Weris, Goetheallee 13, 14612 Falkensee, (Geschäftsführerin), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 04.05.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 707/21 W-6-1 In dem Insolvenzverfahren JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939),
vertreten durch:
1. Julian Sebastian Weris, Weberstraße 22, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Sandra Sophie Weris, Goetheallee 13, 14612 Falkense…
810 IN 707/21 W-6-1 In dem Insolvenzverfahren JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939),
vertreten durch:
1. Julian Sebastian Weris, Weberstraße 22, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Sandra Sophie Weris, Goetheallee 13, 14612 Falkensee, (Geschäftsführerin), findet mit Genehmigung des Gerichtes die Schlussverteilung statt. Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis wurden auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Insolvenzgerichtes , Frankfurt am Main, Az: - 810 IN 707/21 W-6-4 - niedergelegt.
Es wurden Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 1.045.810,04 festgestellt. Zur Verteilung stehen insgesamt € 169.539,61 abzgl. noch zu begleichender Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Damit wird eine noch zu ermittelnde Quote erreicht. Auf die Fristen der §§ 189, 194 InsO wird verwiesen
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
22.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 707/21 W-6-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939),
vertreten durch:
1. Julian Sebastian Weris, Am Wassertempel 9, 60599 Frankfurt am Main, (Geschäft…
Amtsgericht Frankfurt am Main
22.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 707/21 W-6-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939),
vertreten durch:
1. Julian Sebastian Weris, Am Wassertempel 9, 60599 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Sandra Sophie Weris, Am Wassertempel 9, 60599 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Umsatzsteuer: EUR
Summe: EUR
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 54.525,44 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR . Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Insolvenzgeldvorfinanzierung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 10 auf insgesamt 35.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 6.676,81 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
AG FFM, 22.08.25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 707/21 W-6-1 In dem Insolvenzverfahren JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939),
vertreten durch:
1. Julian Sebastian Weris, Am Wassertempel 9, 60599 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Sandra Sophie Weris, Am Wassertempel 9, 60599 Fr…
810 IN 707/21 W-6-1 In dem Insolvenzverfahren JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939),
vertreten durch:
1. Julian Sebastian Weris, Am Wassertempel 9, 60599 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Sandra Sophie Weris, Am Wassertempel 9, 60599 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 29.12.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.01.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.09.2025
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