Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JTW Reisen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 34105
EUID
DEF1103R.HRB34105
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36j IN 1975/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
17.03.2025
Einwendungsfrist
23.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der JTW Reisen GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (Tabellenblatt 88 - 103) im schriftlichen Verfahren erfolgt; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 17.03.2025. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Laboga hat die Vergütung und Auslagen auf Basis eines Vermögenswertes von 653.058,04 EUR sowie unter Berücksichtigung von Zuschlägen in Höhe von insgesamt 65 % (u. a. für Mehraufwand bei Kundenansprüchen, Arbeitnehmerangelegenheiten, Forderungseinzug und mehrere Betriebsstätten) beantragt und das Gericht hat diese am 08.10.2025 festgesetzt. Die Schlussverteilung ist vorgesehen; die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Hierbei sind Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag bis einschließlich 23.09.2025 zu erheben. Es ist festgestellt, dass der Massebestand für die Verteilung 349.808,42 EUR beträgt, wobei vorrangig die Kosten des Verfahrens zu begleichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36j IN 1975/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JTW Reisen GmbH, Elsenstr. 111, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Wezykowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 34105
- Schuldnerin -
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Es findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverte…
36j IN 1975/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JTW Reisen GmbH, Elsenstr. 111, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Wezykowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 34105
- Schuldnerin -
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Es findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.020.169,42 EUR zu berücksichtigen. Es wird festgestellt, dass für eine Schlussverteilung eine Masse in Höhe von 349.808,42 EUR zur Verfügung steht (§§ 196, 197 InsO). Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36j IN 1975/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JTW Reisen GmbH, Elsenstr. 111, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Wezykowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 34105
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 2.020.1…
36j IN 1975/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JTW Reisen GmbH, Elsenstr. 111, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Wezykowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 34105
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 2.020.169,42 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36j IN 1975/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JTW Reisen GmbH, Elsenstr. 111, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Wezykowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 34105
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO…
36j IN 1975/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JTW Reisen GmbH, Elsenstr. 111, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Wezykowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 34105
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 11.02.2025
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.09.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag; der Insolvenzverwalter macht mit Vergütungsantrag vom 11.02.2025 für die Insolvenzverwaltung geltend:
die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 653.058,04 €, zzgl. Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %.
Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 65,00 % unter Berücksichtigung von Abschlagstatbeständen geltend gemacht. Zuschläge wurden im Einzelnen geltend gemacht für:
- Mehraufwand wegen der Regulierung von Kundenansprüchen nebst Zuarbeitung für die Versicherung und erhebliche Korrespondenz mit Kunden i.H.v. 20,00 %
- Mehraufwand hinsichtlich Arbeitnehmerangelegenheiten i.H.v. 10,00 %
- Mehraufwand bezüglich des Forderungseinzugs i.H.v. 15,00 %
- Mehraufwand aufgrund mehrerer Betriebsstätten i.H.v. 20,00 %
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.020.169,42 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 349.808,42 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36j IN 1975/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JTW Reisen GmbH, Elsenstr. 111, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Wezykowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 34105
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Ins…
36j IN 1975/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JTW Reisen GmbH, Elsenstr. 111, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Wezykowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 34105
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.02.2025. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 653.058,04 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt insgesamt eine Erhöhung des Regelsatzes um 65 % für den:Mehraufwand wegen der Regulierung von Kundenansprüchen nebst Zuarbeitung für die Versicherung und erhebliche Korrespondenz mit Kunden (20,00 %),Mehraufwand hinsichtlich Arbeitnehmerangelegenheiten (10,00 %),Mehraufwand aufgrund Forderungseinzug (15,00 %),Mehraufwand wegen mehrerer Betriebsstätten der Schuldnerin (20,00 %).Die Festsetzungsgründe der Vergütung sowie der Auslagen ergeben sich aus dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.02.2025 sowie den weitergehenden Sachvortrag des Insolvenzverwalters vom 08.09.2025 (Bl. 13. Bd. III d.A.), auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird. Das Gericht schließt sich den Erwägungen und Darlegungen bzw. Berechnungen des Insolvenzverwalters nach eigener kritischer Sachprüfung an.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 65 % gerechtfertigt.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36j IN 1975/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JTW Reisen GmbH, Elsenstr. 111, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Wezykowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 34105
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.02.2025 nachträglich angemel…
36j IN 1975/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JTW Reisen GmbH, Elsenstr. 111, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Wezykowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 34105
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 88 - 103 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.02.2025
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