Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jugendring Oberlausitz e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden VR 13186
EUID
DEU1104.VR13186
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532 IN 2084/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Krönert
Adresse
Wiener Straße 146, 01219 Dresden
Telefon
0351 25090 90
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
12.03.2025 , 16:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.04.2025
Einreichfrist Anträge und Stellungnahmen
03.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jugendring Oberlausitz e.V. ist am 12.03.2025 um 16:50 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Der Schuldner wird durch den Vorstand Christian Klämbt und Jana Lübeck vertreten. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Krönert bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 03.06.2025 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 2084/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jugendring Oberlausitz e.V., Muskauer Straße 23a, 02906 Niesky, Amtsgericht Dresden , VR 13186
vertreten durch den Vorstand Christian Klämbt
vertreten durch den Vorstand Jana Lübeck
- wurde am 12.03.2025 …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 2084/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jugendring Oberlausitz e.V., Muskauer Straße 23a, 02906 Niesky, Amtsgericht Dresden , VR 13186
vertreten durch den Vorstand Christian Klämbt
vertreten durch den Vorstand Jana Lübeck
- wurde am 12.03.2025 um 16:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christian Krönert, Wiener Straße 146, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 25090 90 Telefax: 0351 25090 99 Email geschäftlich: christian.kroenert@voigtsalus.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 03.06.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.