Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fyonka UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB HRB
EUID
DEU1104.HRBHRB
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
544 IN 1632/24, 554 IN 1039/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige drohende Masseunzulänglichkeit
10.03.2025
Widerspruchsfrist Ende
13.08.2026
Vergütungsfestsetzung
01.09.2026
Widerspruchsfrist Ende
20.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fyonka UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Dresden wird vom Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 544 IN 1632/24 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 41633 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Abdullah Alhamwi vertreten. Am 10.03.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die drohende Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fyonka UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Dresden wird vom Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 544 IN 1632/24 behandelt. Am 10.03.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die drohende Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Parallel dazu läuft ein weiter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fyonka UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Dresden wird vom Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 544 IN 1632/24 behandelt. Am 10.03.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die drohende Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Parallel dazu läuft ein weiteres Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH, ebenfalls beim Amtsgericht Dresden (Aktenzeichen: 554 IN 1039/19). In diesem zweiten Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 13.08.2026 Gelegenheit offen, den Forderungen beim Amtsgericht Dresden unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fyonka UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Dresden ist beim Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 544 IN 1632/24 anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 10.03.2025 die drohende Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Parallel dazu läuft das Insolvenzverfahren …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fyonka UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Dresden ist beim Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 544 IN 1632/24 anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 10.03.2025 die drohende Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Parallel dazu läuft das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH, ebenfalls in Dresden (Aktenzeichen: 554 IN 1039/19). In diesem Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für die Forderungen bestehen Widerspruchsfristen, die unterschiedlich mit dem 13.08.2026 und dem 20.10.2026 angegeben werden. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 01.09.2026 antragsgemäß festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 8.208,08 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Forderungsanmeldungen und Beschlüsse liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1632/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fyonka UG (haftungsbeschränkt), Wernerstraße 34 a, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 41633
vertreten durch den Geschäftsführer Abdullah Alhamwi
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.03.202…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1632/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fyonka UG (haftungsbeschränkt), Wernerstraße 34 a, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 41633
vertreten durch den Geschäftsführer Abdullah Alhamwi
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.03.2025 die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1039/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH, Gasanstaltstraße 23, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 0
vertreten durch den Geschäftsführer Josip Marinic
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlich…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1039/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH, Gasanstaltstraße 23, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 0
vertreten durch den Geschäftsführer Josip Marinic
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 13.08.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1039/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH, Gasanstaltstraße 23, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 0
vertreten durch den Geschäftsführer Josip Marinic
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlich…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1039/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH, Gasanstaltstraße 23, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 0
vertreten durch den Geschäftsführer Josip Marinic
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 20.10.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1039/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH, Gasanstaltstraße 23, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 0
vertreten durch den Geschäftsführer Josip Marinic
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 01.09.2026 an…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1039/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH, Gasanstaltstraße 23, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 0
vertreten durch den Geschäftsführer Josip Marinic
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 01.09.2026 antragsgemäß festgesetzt. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 8.208,08 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. besonderer Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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