Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Junado GmbH mit Sitz in Kirchheimbolanden ist anhängig. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Kaiserslautern geführt. Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer der Schuldnerin sind Dirk Tonkowski und Pascal Günter Dick. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 26.04.2024 sind die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten das Recht auf sofortige Beschwerde oder, falls die Beschwerde nicht zulässig ist, auf befristete Erinnerung zu, sofern der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt bzw. die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 115/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Junado GmbH mit Sitz in Kirchheimbolanden, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 33763), Am Staffelstein 18, 67292 Kirchheimbolanden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Tonkowski und Pascal Günter Dick, sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen …
1 IN 115/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Junado GmbH mit Sitz in Kirchheimbolanden, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 33763), Am Staffelstein 18, 67292 Kirchheimbolanden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Tonkowski und Pascal Günter Dick, sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 26.04.2024 festgesetzt worden.
Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.04.2024
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