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Insolvenzprofil
J.u.R.a. Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 205824
EUID
DEP2305.HRB205824
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 61/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
20.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.u.R.a. Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Lindhorst ist am 20.11.2025 durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren ist damit beendet. Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung durch Erinnerung beim Amtsgericht Bückeburg möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 61/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.u.R.a. Consulting UG (haftungsbeschränkt), Ottenser Straße 108, 31698 Lindhorst (AG Hannover, HRB 205824), vertr. d.: 1. Julia Anca Pölk, Ottenser Straße 108, 31698 Lindhorst, (Geschäftsführerin), 2. Ralf Pölk, Ottenser Straße 108a, 31698 Lindhorst, (Geschäfts…
47 IN 61/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.u.R.a. Consulting UG (haftungsbeschränkt), Ottenser Straße 108, 31698 Lindhorst (AG Hannover, HRB 205824), vertr. d.: 1. Julia Anca Pölk, Ottenser Straße 108, 31698 Lindhorst, (Geschäftsführerin), 2. Ralf Pölk, Ottenser Straße 108a, 31698 Lindhorst, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 20.11.2025
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