Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JUSAN Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 114597
EUID
DEM1201.HRB114597
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1098/22 J-2-8
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stichtag besondere Gläubigerversammlung
07.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Private Arbeitsvermittlung als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der JUSAN Consulting GmbH, Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main (HRB 114597), vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Jung, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen angeordnet. Die Insolvenzverwalterin hat zudem die Schlussverteilung angezeigt, wobei die unbedingt festgestellten Insolvenzforderungen 20.711,49 EUR betragen und ein Massebestand von 650,43 EUR vorhanden ist. Ein Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.05.2025. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung erhoben werden. Eine Verfahrenseinstellung unterbleibt, sofern ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.800,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1098/22 J-2-8 - In dem Insolvenzverfahren JUSAN Consulting GmbH, Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114597) wird die Prüfung der bis zum 14.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverw…
810 IN 1098/22 J-2-8 - In dem Insolvenzverfahren JUSAN Consulting GmbH, Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114597) wird die Prüfung der bis zum 14.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.10.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1098/22 J-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JUSAN Consulting GmbH, Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114597), vertr. d.: Marcus Jung, (Geschäftsführer),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR…
810 IN 1098/22 J-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JUSAN Consulting GmbH, Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114597), vertr. d.: Marcus Jung, (Geschäftsführer),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält v_nomba die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 810 IN 1098/22 J-2-8 (Amtsgericht Frankfurt am Main) In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JUSAN Consulting GmbH, Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114597), vertreten durch: Marcus Jung (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin dem Insolvenzgericht gemäß § 188 InsO angeze…
Az.: 810 IN 1098/22 J-2-8 (Amtsgericht Frankfurt am Main) In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JUSAN Consulting GmbH, Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114597), vertreten durch: Marcus Jung (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin dem Insolvenzgericht gemäß § 188 InsO angezeigt: Es findet die Schlussverteilung statt. Die unbedingt festgestellten Insolvenzforderungen betragen € 20.711,49. Es ist ein Massebestand von € 650,43 vorhanden. Hiervon sind noch später bekannt werdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Veröffentlichungskosten sowie die Vergütung der Insolvenzverwalterin zu berichtigen.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1098/22 J-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JUSAN Consulting GmbH, Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114597), vertr. d.: Marcus Jung, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.04.2025.
Bis zu diesem…
810 IN 1098/22 J-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JUSAN Consulting GmbH, Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114597), vertr. d.: Marcus Jung, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.800,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.02.2025
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