Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 31254
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Juventus Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
In den Birken 66, 66999 Hinterweidenthal
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 31254
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET3403V.HRB31254
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 30/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.03.2026 , 08:30 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.08.2026
Berichtstermin
19.08.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
19.08.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb, das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die Alten- und Pflegeheime betreiben, sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber solchen Einrichtungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, erwerben und sich an solchen in jeglicher Form beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Geschäftstätigkeit
Erwerb und Halten von Beteiligungen an Alten- und Pflegeheimen sowie Erbringung von Dienstleistungen gegenüber diesen Einrichtungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Juventus Service GmbH ist am 24.03.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Roth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.06.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Herr Roth auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.08.2026 anzumelden. Für den 19.08.2026 sind ein Berichtstermin zur Berichterstattung des Verwalters sowie ein Prüfungstermin zur Überprüfung der angemeldeten Forderungen angesetzt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Juventus Service GmbH ist am 24.03.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Roth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.06.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Herr Roth auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Gläub…
Über das Vermögen der Juventus Service GmbH ist am 24.03.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Roth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.06.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Herr Roth auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.08.2026 anzumelden. Für den 19.08.2026 sind ein Berichtstermin und ein Prüfungstermin angesetzt, in denen unter anderem über die Person des Verwalters und einen Gläubigerausschuss entschieden wird. Am 26.06.2026 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juventus Service GmbH ist am 01.06.2026 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Stefan Roth, der auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Forderungsanmeldung bei dem Insolvenzverwalter war bis zum 05.08.2026 möglich. A…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juventus Service GmbH ist am 01.06.2026 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Stefan Roth, der auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Forderungsanmeldung bei dem Insolvenzverwalter war bis zum 05.08.2026 möglich. Am 19.08.2026 um 11:00 Uhr fanden in Pirmasens sowohl der Berichtstermin als auch der Prüfungstermin statt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden am 18.08.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Juventus Service GmbH, In den Birken 66, 66999 Hinterweidenthal (AG Zweibrücken, HRB 31254), vertr. d.: Hubertus Seidler, Krempengasse 7, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragst…
1 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Juventus Service GmbH, In den Birken 66, 66999 Hinterweidenthal (AG Zweibrücken, HRB 31254), vertr. d.: Hubertus Seidler, Krempengasse 7, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Roth, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-4400441, Fax: 0621-448399, E-Mail: rae@rkgp.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 30/26 : Über das Vermögen der Juventus Service GmbH, In den Birken 66, 66999 Hinterweidenthal (AG Zweibrücken, HRB 31254), vertr. d.: Hubertus Seidler, Krempengasse 7, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan R…
1 IN 30/26 : Über das Vermögen der Juventus Service GmbH, In den Birken 66, 66999 Hinterweidenthal (AG Zweibrücken, HRB 31254), vertr. d.: Hubertus Seidler, Krempengasse 7, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Roth, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-4400441, Fax: 0621-448399, E-Mail: rae@rkgp.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 19.08.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 153 (1.OG), Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 19.08.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 153 (1.OG), Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 30/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juventus Service GmbH, In den Birken 66, 66999 Hinterweidenthal (AG Zweibrücken, HRB 31254), vertr. d.: Hubertus Seidler, Krempengasse 7, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung d…
1 IN 30/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juventus Service GmbH, In den Birken 66, 66999 Hinterweidenthal (AG Zweibrücken, HRB 31254), vertr. d.: Hubertus Seidler, Krempengasse 7, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 30/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juventus Service GmbH, In den Birken 66, 66999 Hinterweidenthal (AG Zweibrücken, HRB 31254), vertr. d.: Hubertus Seidler, Krempengasse 7, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Roth f…
1 IN 30/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juventus Service GmbH, In den Birken 66, 66999 Hinterweidenthal (AG Zweibrücken, HRB 31254), vertr. d.: Hubertus Seidler, Krempengasse 7, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Roth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 59 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.06.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 267.274,77 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 216.574,99 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 120 %. Die Vergütung hiernach, mithin dem 1,45-fachen Regelsatz bei Bereinigung der Bemessungsgrundlage um den Überschuss aus der Betriebsfortführung (€ 267.274,77 abzgl. Überschuss aus Betriebsfortführung € 216.574,99 = € 50.699,78)
40 % aus 35.000,00 EUR EUR
26 % aus Mehrbetrag von 15.699,78 EUR EUR
50.699,78 EUR EUR
davon 145 %: EUR
Da die Vergütung bei Berechnung ohne Berücksichtigung eines Zuschlags nicht den Betrag erreicht, der sich bei Gewährung eines Zuschlags ohne Massemehrung ergeben würde, sondern sich vielmehr ein Differenzbetrag in Höhe von EUR - EUR = EUR ergibt, ist ein entsprechender Zuschlag, der diesen Differenzbetrag kompensiert, zu gewähren. Dieder beträgt 44% (EUR / EUR) für die Fortführung des Betriebs.
Zudem hat der Insolvenzverwalter einen Zuschlag aufgrund der Belastung mit arbeitsrechtlichen Fragen insbesondere im Zusammenhang mit dem Insolvenzgeld beantragt.
Der Zuschlag in Höhe von 15 % kann gewährt werden, da mehr als 20 Arbeitnehmer betroffen waren und ein besonderer Arbeitsaufwand dargelegt wurde.
Mithin konnte der 0,84-fachen Regelsatz festgesetzt werden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 18.08.2026
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