Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K E R A W I L TONWERK WILHELMSHÖHE GMBH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 1098
EUID
DER2108.HRB1098
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 957/18
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst
Adresse
Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
31.10.2024
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
07.11.2024
Prüfungstermin
21.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KERAWIL TONWERK WILHELMSHÖHE GMBH angeordnet, dass nachrangige Gläubiger (§ 39 InsO) ihre Forderungen bis zum 31.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst anzumelden haben. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und den Grund, Betrag sowie die Rangstelle der Forderung enthalten. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen wird ab dem 07.11.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 2 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.11.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 957/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 1098 eingetragenen K E R A W I L TONWERK WILHELMSHÖHE GMBH, Tonwerkstr. 96, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedrich Schwagmei…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 957/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 1098 eingetragenen K E R A W I L TONWERK WILHELMSHÖHE GMBH, Tonwerkstr. 96, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedrich Schwagmeier,
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 957/18
Amtsgericht Bielefeld, 13.09.2024
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