Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K & G Hoch- und Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schützenweg 7, 37154 Northeim
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 207150
EUID
DEP2204.HRB207150
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
71 IN 45/26 NOM
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler
Adresse
Bahnhofstraße 10, 37154 Northeim
Telefon
05551/98878-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
16.12.2025 , 14:30 Uhr
Aufhebung der vorläufigen Verwaltung
26.01.2026
Anordnung vorläufiger Verwaltung
25.06.2026 , 08:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & G Hoch- und Tiefbau GmbH wurde zunächst am 16.12.2025 mit der Anordnung einer vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Stefan Laupichler bestellt. Am 25.06.2026 wurde erneut eine vorläufige Verwaltung angeordnet und derselbe Verwalter bestätigt. Die am 16.12.2025 ergangene Entscheidung über die vorläufige Verwaltung ist jedoch am 26.01.2026 durch das Amtsgericht Göttingen aufgehoben worden. Das Verfahren befindet sich aktuell im Stadium der vorläufigen Maßnahmen bzw. des Antragsverfahrens, da keine endgültige Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens erfolgt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 56/25 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Schützenweg 7, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 207150), vertr. d.: Noah Koch, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 16.12.2025 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO auf…
71 IN 56/25 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Schützenweg 7, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 207150), vertr. d.: Noah Koch, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 16.12.2025 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Amtsgericht Göttingen, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 56/25 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Schützenweg 7, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 207150), vertr. d.: Noah Koch, (Geschäftsführer), ist am 16.12.2025 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügung…
71 IN 56/25 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Schützenweg 7, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 207150), vertr. d.: Noah Koch, (Geschäftsführer), ist am 16.12.2025 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler, Bahnhofstraße 10, 37154 Northeim, Tel.: 05551/98878-0, Fax: 05551/98878-29, E-Mail: info@kanzlei-laupichler.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 45/26 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Schützenweg 7, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 207150), vertr. d.: Noah Koch, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügung…
71 IN 45/26 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Schützenweg 7, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 207150), vertr. d.: Noah Koch, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler, Bahnhofstraße 10, 37154 Northeim, Tel.: 05551/98878-0, Fax: 05551/98878-29, E-Mail: info@kanzlei-laupichler.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 25.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.