Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K + M Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 208451
EUID
DEP2408.HRB208451
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 39/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Antragsabweisung
12.02.2026
Beschlussberichtigung
12.02.2026
Bekanntmachung
09.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der K + M Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Hildesheim den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.02.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Abweisung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Im Zuge der Verfahrensdurchführung wurde ein Beschluss vom 12.02.2026 berichtigt, um die korrekte Bezeichnung des ehemaligen Geschäftsführers Jannik Müller und die Schreibweise seiner Adresse zu korrigieren. Gegen die Entscheidung vom 12.02.2026 kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 39/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K + M Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Schlesische Str. 39 c, 31008 Elze (AG Hildesheim, HRB 208451), ehemaliger Geschäftsführer: Jannik Müller, Seikenborgstraße 8, 31008 Elze, ist der Beschluss vom 12.02.2026 berichtigt worden.
Statt "K + M Ba…
51 IN 39/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K + M Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Schlesische Str. 39 c, 31008 Elze (AG Hildesheim, HRB 208451), ehemaliger Geschäftsführer: Jannik Müller, Seikenborgstraße 8, 31008 Elze, ist der Beschluss vom 12.02.2026 berichtigt worden.
Statt "K + M Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Schlesische Str. 39 c, 31008 Elze (AG Hildesheim, HRB 208451) vertreten durch: 1. Jannik Müller, Seikenbornstraße 8, 31008 Elze (Geschäftsführer)", muss es richtig heißen: "K +M Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Schlesische Str. 39 c, 31008 Elze (AG Hildesheim, HRB 208451), ehemaliger Geschäftsführer: Jannik Müller, Seikenbornstraße 8, 31008 Elze".
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hildesheim, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 39/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K + M Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Schlesische Str. 39 c, 31008 Elze (AG Hildesheim, HRB 208451), vertr. d.: 1. Jannik Müller, Seikenborgstraße 8, 31008 Elze, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.02.…
51 IN 39/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K + M Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Schlesische Str. 39 c, 31008 Elze (AG Hildesheim, HRB 208451), vertr. d.: 1. Jannik Müller, Seikenborgstraße 8, 31008 Elze, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 12.02.2026
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