Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 4801
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Insolvenzprofil
K & S Automobile GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 4801
EUID
DER2307.HRB4801
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 408/07
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
03.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Automobile GmbH mit Sitz in Detmold ist am 03.06.2026 wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 408/07
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4801 eingetragenen K & S Automobile GmbH, Lagesche Str. 64, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Stobbe
Geschäftszweig: An- und Verkauf von…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 408/07
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4801 eingetragenen K & S Automobile GmbH, Lagesche Str. 64, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Stobbe
Geschäftszweig: An- und Verkauf von Pkws, Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehörteilen sowie der Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstatt
wird heute, am 03.06.2026, wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
10 IN 408/07
Amtsgericht Detmold, 03.06.2026
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