Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K-Sar-Nova GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Straße des 13. Januar 35, 66121 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 15682
EUID
DEV1109.HRB15682
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
105 IN 33/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
02.08.2024 , 12:31 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
23.09.2024
Gläubigerversammlung
28.11.2024 , 09:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Marketing und Vertrieb von Kassensystemen, Erstellung von Szenenmagazinen für Gastronomie und Gastrokonzepte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 02.08.2024 um 12:31 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der K-Sar-Nova GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15682 eingetragen. Der Geschäftszweig umfasst den Vertrieb von Kassensystemen für die Gastronomie. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Herbert bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Die Schuldner der K-Sar-Nova GmbH werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-Sar-Nova GmbH ist am 02.08.2024 um 12:31 Uhr durch das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, eröffnet worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin und die Bestellung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-Sar-Nova GmbH ist am 02.08.2024 um 12:31 Uhr durch das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, eröffnet worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin und die Bestellung des Rechtsanwalts Marc Herbert zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin ist damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Am 23.09.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Prüfung der Masseunzulänglichkeit.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-Sar-Nova GmbH ist am 02.08.2024 um 12:31 Uhr eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc Herbert bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden. Am 23.09.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-Sar-Nova GmbH ist am 02.08.2024 um 12:31 Uhr eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc Herbert bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden. Am 23.09.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier insbesondere die Genehmigung von Kaufverträgen und den Verkauf von Internet-Domains, ist auf Donnerstag, 28.11.2024 um 09:15 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 33/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15682 eingetragenen K-Sar-Nova GmbH, Straße des dreizehnten Januar 35, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäft…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 33/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15682 eingetragenen K-Sar-Nova GmbH, Straße des dreizehnten Januar 35, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Schuh, und Herrn Florian Staufer, und Herrn Cham Lorenz SOURZAC,
Geschäftszweig: Der Vertrieb von Kassensystemen für die Gastronomie
ist am 02.08.2024, um 12:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc Herbert, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
105 IN 33/24
Amtsgericht Saarbrücken, 02.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15682 eingetragenen K-Sar-Nova GmbH, Straße des 13. Januar 35, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joac…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15682 eingetragenen K-Sar-Nova GmbH, Straße des 13. Januar 35, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Schuh, und Herrn Florian Staufer, und Herrn Cham Lorenz SOURZAC,
ist am 23.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
105 IN 33/24
Amtsgericht Saarbrücken, 25.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15682 eingetragenen K-Sar-Nova GmbH, Straße des 13. Januar 35, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joac…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15682 eingetragenen K-Sar-Nova GmbH, Straße des 13. Januar 35, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Schuh,
Herrn Florian Staufer und Herrn Cham Lorenz SOURZAC,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis & Partner, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- Genehmigung des Kaufvertrags zwischen dem Insolvenzverwalter und Frau Lena Neufang vom 16./17.092024
- Genehmigung der Kaufverträge zwischen dem Insolvenzverwalter und der Gerd Thom GmbH vom 30.09.2024 und 08.10.2024
- Genehmigung des Verkaufs und der Übertragung der Internet-Domains der Schuldnerin an die Gerd Thom GmbH zu einem Nettokaufpreis in Höhe von 500,00 €
bestimmt auf
Donnerstag, 28.11.2024, 09:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
105 IN 33/24
Amtsgericht Saarbrücken, 14.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.