Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9332
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Insolvenzprofil
K & V Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Konrad-Zuse-Ring 8, 48691 Vreden
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 9332
EUID
DER2707.HRB9332
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
78 IN 40/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Sontopski
Adresse
Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.08.2025
Aufhebung
17.03.2026 , 09:40 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & V Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9332, wird durch das Amtsgericht Münster behandelt. Die gesetzlich vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin ist die K & V Dienstleitungen Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Geschäftsführer Sebastian Bernhardt. Der bestellte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Sontopski. Im Verfahrensverlauf wurde ein Prüfungsstichtag für den 25.08.2025 festgesetzt, an dem schriftliche Widersprüche gegen Forderungen eingelegt werden mussten. Das Verfahren ist am 17.03.2026 um 9:40 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 40/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9332 eingetragenen K & V Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schniewindstraße 2, 48619 Heek, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 40/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9332 eingetragenen K & V Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schniewindstraße 2, 48619 Heek, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19585 eingetragene K & V Dienstleitungen Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Schniewindstraße 2, 48619 Heek, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bernhardt, Feldkamp 8 , 48739 Legden,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen
wird heute, am 17.03.2026, um 9:40 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
78 IN 40/22
Amtsgericht Münster, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 40/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9332 eingetragenen K & V Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schniewindstraße 2, 48619 Heek, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 40/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9332 eingetragenen K & V Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schniewindstraße 2, 48619 Heek, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19585 eingetragene K & V Dienstleitungen Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Schniewindstraße 2, 48619 Heek, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bernhardt, Schlesierstraße 18, 48739 Legden,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
78 IN 40/22
Amtsgericht Münster, 17.07.2025
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