Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K. W. Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Meerbuscher Straße 288, 40670 Meerbusch
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 10806
EUID
DER1102.HRB10806
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 44/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht
Adresse
Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
15.07.2025 , 12:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.09.2025
Einsichtnahme Unterlagen
09.09.2025
Prüfungstermin
23.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Vermittlung von Industrieerzeugnissen und Geräten der Verfahrenstechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 15.07.2025 um 12:28 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K. W. Engineering GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10806, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 02.09.2025. Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.09.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.09.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 44/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10806 eingetragenen K. W. Engineering GmbH, Meerbuscher Straße 288, 40670 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Walter,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 44/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10806 eingetragenen K. W. Engineering GmbH, Meerbuscher Straße 288, 40670 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Walter,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.07.2025, um 12:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 44/25
Düsseldorf, 15.07.2025
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