Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 16969
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Insolvenzprofil
Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mühlenstraße 259, 47918 Tönisvorst
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 16969
EUID
DER1402.HRB16969
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 3/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann
Adresse
Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Das Ausbeulen ohne Neulackierung von Parkdellen sowie Hagelschäden an Fahrzeugen aller Art und das Spot-Repair.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Krefeld behandelt. Im April 2024 erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren; der Prüfungsstichtag ist der 10.05.2024. Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Juli 2025 wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 33.665,38 € beziffert wird. Das Verfahren ist mangels kostendeckender Masse nach § 207 InsO eingestellt worden. Die Einstellung ist am 08.01.2026 durch das Amtsgericht Krefeld beschlossen worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 91 IN 3/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16969 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Külliki Kabel vertreten.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 91 IN 3/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16969 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Külliki Kabel vertreten. Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann war als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 10.05.2024 war. Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt; die Masse belief sich auf 33.665,38 €. Da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Kosten des Verfahrens zu decken, wurde das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt. Der vollständige Beschluss zur Einstellung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16969 eingetragenen Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 259, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Külliki Kabel, Kaise…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16969 eingetragenen Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 259, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Külliki Kabel, Kaiserstraße 115 , 47800 Krefeld
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 eingesehen werden.
91 IN 3/23
Amtsgericht Krefeld, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16969 eingetragenen Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 259, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Külliki Kabel, Os…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16969 eingetragenen Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 259, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Külliki Kabel, Ostwall 71, 47798 Krefeld
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 15 bis 16.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 3/23
Amtsgericht Krefeld, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16969 eingetragenen Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 259, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Külliki Kabel, Ka…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16969 eingetragenen Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 259, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Külliki Kabel, Kaiserstraße 115 , 47800 Krefeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB, Friedrichstraße 17, 47798 Krefeld
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 15.05.2023 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 33.665,38 €. Soweit der aus der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 200 % und damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag können die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festgesetzt werden.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.01.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 eingesehen werden.
91 IN 3/23
Amtsgericht Krefeld, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16969 eingetragenen Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 259, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Külliki Kabel, Ka…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16969 eingetragenen Kabel Dellentechnik UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 259, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Külliki Kabel, Kaiserstraße 115 , 47800 Krefeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB, Friedrichstraße 17, 47798 Krefeld
reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 11.06.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 300,00 EUR bei der Gerichtskasse Krefeld, IBAN DE12370100500011387509 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 312 Abs. 2 InsO).
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin sind beantragt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 eingesehen werden.
91 IN 3/23
Amtsgericht Krefeld, 30.04.2025
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