Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kälte Klima ECOTECH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 716826
EUID
DEB8536.HRB716826
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
58 IN 239/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Schneider
Adresse
Humboldtstrasse 2, 79098 Freiburg
Termine & Fristen
Bekanntmachung
11.10.2024
Forderungsanmeldefrist
03.12.2024
Bekanntmachung
17.04.2025
Forderungsanmeldefrist
26.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kälte Klima ECOTECH GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung einer bis zum 30.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten steht es frei, der Forderungsanmeldung bis zum 26.08.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, wobei Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt gelten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kälte Klima ECOTECH GmbH ist anhängig. Das Registergericht Freiburg hat die Forderungsanmeldung für Tabellenblattnummer 66 bis zum 03.12.2024 eröffnet, wobei die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgt. Später wurde die Frist für nachträglich angemeldete Forderungen (Tabe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kälte Klima ECOTECH GmbH ist anhängig. Das Registergericht Freiburg hat die Forderungsanmeldung für Tabellenblattnummer 66 bis zum 03.12.2024 eröffnet, wobei die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgt. Später wurde die Frist für nachträglich angemeldete Forderungen (Tabellenblattnummer 67) bis zum 26.08.2026 festgesetzt. Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Schneider auf Basis eines bereinigten Vermögenswerts von 426.922,03 EUR festgesetzt. Die Regelvergütung beträgt 37.856,42 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Der vorläufige Verwalter darf einen Betrag aus der Insolvenzmasse entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 239/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kälte Klima ECOTECH GmbH, St. Georgener-Straße 11, 79111 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Esef Malikic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 716826
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 30.06.2026 nachträglic…
58 IN 239/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kälte Klima ECOTECH GmbH, St. Georgener-Straße 11, 79111 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Esef Malikic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 716826
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 30.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 67 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 239/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kälte Klima ECOTECH GmbH, St. Georgener-Straße 11, 79111 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Esef Malikic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 716826
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslage…
58 IN 239/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kälte Klima ECOTECH GmbH, St. Georgener-Straße 11, 79111 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Esef Malikic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 716826
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Schneider, Humboldtstrasse 2, 79098 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 15.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden bereinigten Vermögenswert unter Berücksichtigung des Betriebsfortführungsüberschuss in Höhe von 426.922,03 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 56,17 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.04.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung aus dem o.g. Wert beträgt gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG EUR . dies entspricht 25 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 56,17 % (unter Berücksichtigung der Messemehrung mit entsprechender Vergleichsberechnung)aufgrund der umfangreichen Betriebsfortführung sowie der Vorbereitung der übertragenden Sanierung gerechtifertigt. Insgesamt beträgt die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters somit 81,17 % des Regelsatzes des Insolvenzverwalters (46.638,43 EUR) und damit 37.856,42 EUR .
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 17.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 239/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kälte Klima ECOTECH GmbH, St. Georgener-Straße 11, 79111 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Esef Malikic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 716826
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11.10.2024 nachträglic…
58 IN 239/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kälte Klima ECOTECH GmbH, St. Georgener-Straße 11, 79111 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Esef Malikic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 716826
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 66 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
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Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 11.10.2024
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