Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Hauptstraße 17, 69434 Hirschhorn (Neckar)
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 84329
EUID
DEM1103.HRA84329
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 403/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.07.2026 , 10:30 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.09.2026
Prüfungstermin
23.10.2026
Gläubigerversammlung
28.10.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG ist im Antragsverfahren verblieben. Am 07.07.2026 wurde gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katrin Kühne bestellt worden. Die Antragsgegnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen, und sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Am 07.07.2026 wurde im Antragsverfahren über das Vermögen der Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Katrin Kühne zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 31.07.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Fo…
Am 07.07.2026 wurde im Antragsverfahren über das Vermögen der Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Katrin Kühne zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 31.07.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.09.2026 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 23.10.2026. Für den 28.10.2026 ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes zu einem Kaufpreis von 40.000,00 EUR anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 403/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA 84329), vertr. d.: Sabrina Pia, Am Heidenberg 13, 69239 Neckarsteinach, (Geschäftsführerin), ist am 07.07.2026 um 10:30 Uhr gegen die Antragsgegn…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 403/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA 84329), vertr. d.: Sabrina Pia, Am Heidenberg 13, 69239 Neckarsteinach, (Geschäftsführerin), ist am 07.07.2026 um 10:30 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katrin Kühne, c/o Hendriock Dr. Georg GmbH, Heidelberger Landstraße 31, 64297 Darmstadt, Tel.: 06151 862402 0, Fax: 06151 862402 50, E-Mail: info@hendriock.de bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 403/26 In dem Insolvenzverfahren Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA 84329), vertr. d.: 1. Kaffeemanufaktur Hirschhorn Verwaltungs-GmbH, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sabrina Pia Marion Jovic, Am Heid…
9 IN 403/26 In dem Insolvenzverfahren Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA 84329), vertr. d.: 1. Kaffeemanufaktur Hirschhorn Verwaltungs-GmbH, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sabrina Pia Marion Jovic, Am Heidenberg 13, 69239 Neckarsteinach, (Geschäftsführerin), 1.2. Ulrike Schnetz, Neckarsteinacher Straße 44, 69434 Hirschhorn, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 28.10.2026, 10:00 Uhr, Zimmer 4.307, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes zu einem Kaufpreis in Höhe von 40.000,00 EUR, § 160 Absatz 1, 160 Absatz 2 Ziffer 1 InsO.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 403/26 : Über das Vermögen der Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA 84329), vertr. d.: 1. Kaffeemanufaktur Hirschhorn Verwaltungs-GmbH, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sabrina Pia Marion Jovic, Am Heiden…
9 IN 403/26 : Über das Vermögen der Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA 84329), vertr. d.: 1. Kaffeemanufaktur Hirschhorn Verwaltungs-GmbH, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sabrina Pia Marion Jovic, Am Heidenberg 13, 69239 Neckarsteinach, (Geschäftsführerin), 1.2. Ulrike Schnetz, Neckarsteinacher Straße 44, 69434 Hirschhorn, (Geschäftsführerin), ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Katrin Kühne, c/o Hendriock Dr. Georg GmbH, Heidelberger Landstraße 31, 64297 Darmstadt, Tel.: 06151 862402 0, Fax: 06151 862402 50, E-Mail: info@hendriock.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.09.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 31.07.2026
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