Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KAHD Korrosionsschutz & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Radickestraße 28, 21079 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 150265
EUID
DEK1101.HRB150265
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 147/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Ralf Marten Pachmann
Adresse
Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.05.2024 , 13:11 Uhr
Eröffnung
11.06.2024 , 12:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.08.2024
Berichtstermin
09.09.2024
Prüfungstermin
17.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Korrosionsschutzarbeiten sowie Dienstleistungen im Bereich Gebäude- und Industriereinigung nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHD Korrosionsschutz & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) sind folgende Schritte erfolgt: Am 06.05.2024 wurde die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Ralf Marten Pachmann getroffen. Das Insolvenzverfahren ist am 11.06.2024 aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 09.0
08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.09.2024. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen ist ein besonderer Prüfungsstichtag am 17.10.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 147/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150265 eingetragenen KAHD Korrosionsschutz & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Radickestraße 28, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 147/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150265 eingetragenen KAHD Korrosionsschutz & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Radickestraße 28, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kujtim Dervishaj.
Geschäftszweig: Korrosionsschutzarbeiten sowie Dienstleistungen im Bereich Gebäude- und Industriereinigung
ist am 06.05.2024, um 13:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Ralf Marten Pachmann, Büschstraße 12, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 147/24
Amtsgericht Hamburg, 06.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 147/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150265 eingetragenen KAHD Korrosionsschutz & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Radickestraße 28, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kujtim Dervishaj.
Geschäftszw…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 147/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150265 eingetragenen KAHD Korrosionsschutz & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Radickestraße 28, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kujtim Dervishaj.
Geschäftszweig: Korrosionsschutzarbeiten sowie Dienstleistungen im Bereich Gebäude- und Industriereinigung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.06.2024, um 12:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Ralf Marten Pachmann, Büschstraße 12, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 19.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 147/24
Amtsgericht Hamburg, 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 147/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150265 eingetragenen KAHD Korrosionsschutz & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Radickestraße 28, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kuj…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 147/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150265 eingetragenen KAHD Korrosionsschutz & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Radickestraße 28, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kujtim Dervishaj.
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 147/24
Amtsgericht Hamburg, 16.09.2025
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