Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OLPAK SERVICE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Jugendparkweg 60, 22415 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 126181
EUID
DEK1101.HRB126181
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 29/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karen Geberbauer
Adresse
Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
31.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Dienstleistungen sämtlicher Art, insbesondere die Durchführung von Reinigungsarbeiten und die Vermittlung von Reinigungs- und Hygieneaufträgen sowie die Montage und Wartung einfacher Rauchmelder, sofern eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der OLPAK SERVICE GmbH, Hamburg, sind die Anträge des vorläufigen Insolvenzverwalters Hendrik Rogge auf Festsetzung seiner Vergütung bzw. eines Vorschusses zurückgewiesen worden. Der Grund hierfür ist, dass sich der vorläufige Insolvenzverwalter seit mindestens dem 20.11.2023 an unbekannter Stelle im Ausland befindet und nicht mehr auf gerichtliche Aufforderungen reagiert. Zudem besteht der Verdacht einer erheblichen Überzahlung durch bereits entnommene Vorschüsse sowie bestehende Aufrechnungslagen. Im weiteren Verfahrensverlauf sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist der 31.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 29/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 126181 eingetragenen OLPAK SERVICE GmbH, Jugendparkweg 60, 22415 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wasim Shawish,
Insolvenzverwalterin: Rechts…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 29/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 126181 eingetragenen OLPAK SERVICE GmbH, Jugendparkweg 60, 22415 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wasim Shawish,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg
beschließt das Gericht zur Rechtssicherheit und zur Klarstellung:
Die Anträge des vorläufigen Insolvenzverwalters Hendrik Rogge auf Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter bzw. auf Festsetzung eines Vorschusses hierauf werden
zurückgewiesen.
Gründe:
Die Anträge sind nicht prüfbar, weil der vorläufige Insolvenzverwalter sich mindestens seit dem 20.11.2023 an unbekannter Stelle im Ausland befindet und er auf Aufforderungen des Gerichts nicht mehr reagiert. Nach den Ermittlungen des Gerichts ist er "unbekannten Aufenthalts", auch i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 1 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sich, bevor seine Entlassung überraschend erforderlich wurde, Vorschuss auf seine Vergütung in der Tätigkeit als Insolvenzverwalter festsetzen lassen, die er auch wohl entnommen hat, so dass er weit überzahlt ist und sich ganz erhebliche Aufrechnungslagen ergeben dürften, die zur Zeit und auch absehbar - gerade mangels seiner Mitwirkung - nicht abschließend zu beurteilen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat um beschwerdefähige Entscheidung gebeten, die hiermit erfolgt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hamburg, 02.05.2024
Amtsgericht
Landsberger
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 29/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 126181 eingetragenen OLPAK SERVICE GmbH, Jugendparkweg 60, 22415 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wasim Shawish,
sollen die nachträglich ange…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 29/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 126181 eingetragenen OLPAK SERVICE GmbH, Jugendparkweg 60, 22415 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wasim Shawish,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67g IN 29/22
Amtsgericht Hamburg, 31.07.2025
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