Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KAHIR GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 48946
EUID
DEM1114.HRB48946
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 301/19
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
06.11.2024
Frist Einwendungen Schlusstermin
15.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gebäudereinigung, Facility Management, Kleintransport, Sicherheitsdienste sowie Bewachungsgewerbe.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 06.11.2024 bestand. Später wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt und ein Betrag von 65.089,23 EUR abzüglich vorrangiger Verfahrenskosten zur Verfügung gestellt; die Summe der festgestellten Forderungen nach § 38 InsO beträgt 97.510,75 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden. Zudem wurde ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis anberaumt, wobei Anträge bis zum 15.01.2025 eingereicht werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 301/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der …
8 IN 301/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 06.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 301/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), wurde…
Geschäftsnummer: 8 IN 301/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 27.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 301/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (…
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 301/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 65089,23 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 97.510,75 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 301/19
In dem Insolvenzverfahren KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946),
vertreten durch:
1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Sc…
Geschäftsnummer: 8 IN 301/19
In dem Insolvenzverfahren KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946),
vertreten durch:
1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 15.01.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 301/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), sind …
Geschäftsnummer: 8 IN 301/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.
Begründung:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10, 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Aus der maßgeblichen Masse von EUR erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung in Höhe von EUR netto, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die auf Pauschale und Vergütung entfallenden Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 und 8 InsVV§§ 1, 10, 13, 7 u. 8 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muß die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.11.2024.
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