Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 14508
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Insolvenzprofil
Kaiserpalast GmbH
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Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 14508
EUID
DER2713.HRB14508
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
84 IN 17/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Yejun Chen
Rolle
Geschäftsführerin
Adresse
Hermann-Löns-Straße 23, 48231 Warendorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiserpalast GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen mit den laufenden Nummern 43 bis 68 in ein schriftliches Prüfungsverfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO eingeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 30.10.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen etwaige schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 14508 eingetragenen Kaiserpalast GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yejun Chen, Hermann-Löns-Straße 23, 48231 War…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 14508 eingetragenen Kaiserpalast GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yejun Chen, Hermann-Löns-Straße 23, 48231 Warendorf
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 43 bis 68 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 17/22
Amtsgericht Münster, 07.10.2024
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