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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiserpalast GmbH ist Masseunzulänglichkeit nach § 208 Abs. 1 InsO eingetreten, was der Insolvenzverwalter am 21.05.2024 angezeigt hat. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 28.11.2025 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung
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