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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalera GmbH, Tölzer Straße 2 d, 81379 München, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 15.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung sowie Zuschläge in Höhe von 130 % beantragt; zudem wurde die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters mit Zuschlägen in Höhe von 30 % beantragt. Die Anträge und die Tabelle mit den Forderungen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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