Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kalinin, Kirill
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
In den Mittelweiden 8A, 56070 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 21170
EUID
DET2210V.HRA21170
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 29/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
28.02.2025
Stichtag Schlussverfahren
06.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 163.212,59 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 938,01 Euro verfügbar. Mit Genehmigung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt. Anstelle eines mündlichen Schlusstermins wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Stichtag für die Überprüfung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände ist auf den 06.05.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin ist eröffnet. Der Schuldner ist Inhaber der W.U.S. electronic e.K. Im Verfahren sind Forderungen angemeldet worden, wobei nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 28.02.2025 geprüft wurden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser hat sein…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin ist eröffnet. Der Schuldner ist Inhaber der W.U.S. electronic e.K. Im Verfahren sind Forderungen angemeldet worden, wobei nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 28.02.2025 geprüft wurden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Das Gericht hat die Schlussverteilung genehmigt und ein schriftliches Verfahren angeordnet, anstelle eines mündlichen Schlusstermins. Als Stichtag für die Überprüfung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände wurde der 06.05.2026 bestimmt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 163.212,59 Euro, während ein Massebestand in Höhe von 938,01 Euro für die Verteilung verfügbar ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin, Hans-Bellinghausen-Straße 4, 56070 Koblenz, Inh. der W.U.S. electronic e.K. (AG Koblenz, HRA 21170), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 29/…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin, Hans-Bellinghausen-Straße 4, 56070 Koblenz, Inh. der W.U.S. electronic e.K. (AG Koblenz, HRA 21170), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 29/22 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 163.212,59 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 938,01 Euro verfügbar.
56068 Koblenz, 26.03.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 29/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 29/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin, geb. am 03.09.1982, Hans-Bellinghausen-Straße 4, 56070 Koblenz, Inh. der W.U.S. electronic e.K. (AG Koblenz, HRA 21170), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt worden. Gemäß § 64 …
21 IN 29/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin, geb. am 03.09.1982, Hans-Bellinghausen-Straße 4, 56070 Koblenz, Inh. der W.U.S. electronic e.K. (AG Koblenz, HRA 21170), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Da hier nur zum Teil Verbindlichkeiten aus der gewerblichen Tätigkeit betroffen sind, ist der Vorsteuererstattungsanspruch im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten der jeweils geltend gemachten Insolvenzforderungen aufzuteilen (BFH, Urteil vom 15. Februar 2015, Az. V R 44/14). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin, geb. am 03.09.1982, Hans-Bellinghausen-Straße 4, 56070 Koblenz, Inh. der W.U.S. electronic e.K. (AG Koblenz, HRA 21170), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt. Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordne…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin, geb. am 03.09.1982, Hans-Bellinghausen-Straße 4, 56070 Koblenz, Inh. der W.U.S. electronic e.K. (AG Koblenz, HRA 21170), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt. Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 06.05.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
56068 Koblenz, 05.03.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 29/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin, geb. am 03.09.1982, Hans-Bellinghausen-Straße 4, 56070 Koblenz, Inh. der W.U.S. electronic e.K. (AG Koblenz, HRA 21170), wird für die Prüfung der bis zum 28.02.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der I…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin, geb. am 03.09.1982, Hans-Bellinghausen-Straße 4, 56070 Koblenz, Inh. der W.U.S. electronic e.K. (AG Koblenz, HRA 21170), wird für die Prüfung der bis zum 28.02.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 28.02.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 28.01.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 29/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 29/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin, geb. am 03.09.1982, Hans-Bellinghausen-Straße 4, 56070 Koblenz, Inh. der W.U.S. electronic e.K. (AG Koblenz, HRA 21170), ist am 29.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann…
21 IN 29/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kirill Kalinin, geb. am 03.09.1982, Hans-Bellinghausen-Straße 4, 56070 Koblenz, Inh. der W.U.S. electronic e.K. (AG Koblenz, HRA 21170), ist am 29.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 29.06.2026
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