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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wurde Montag, der 3. August 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens an diesem Stichtag bei Gericht eingehen und muss angeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zulässig.
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