Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 176463
EUID
DEK1101.HRB176463
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 19/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.01.2025 , 11:28 Uhr
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
02.04.2025
Gläubigerversammlung
13.08.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die An- und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen, die Pachtung von Grundstücken, die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken und Vermietungsobjekten, die Tätigkeit als WEG- Verwalter, Dienstleistungen im Grundstückswesen, insbesondere Grundstücks- und Gartengestaltung sowie Gebäudereinigung. Gegenstand ist auch das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen. Die Gesellschaft fertigt ferner Schätzungen, Begutachtungen und Erhebungen jedweder Art im Bauwesen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH ist Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der von der Insolvenzverwalterin angemeldeten Forderungen sowie die Vertretung der Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaften, welche von der Verfahrensschuldnerin vertreten werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH wurde am 22.01.2025 durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet. Im Vorfeld waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Jennie Best zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Später wurde …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH wurde am 22.01.2025 durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet. Im Vorfeld waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Jennie Best zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Später wurde Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland als Sonderinsolvenzverwalter mit der Prüfung von Forderungen und der Vertretung von Wohnungseigentumsgemeinschaften betraut. Für die Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin, insbesondere eine Klage gegen den Geschäftsführer auf Zahlung von zunächst 3.000.000,00 Euro, wurde eine Gläubigerversammlung für den 13.08.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 19/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176463 eingetragenen Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Studt,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 19/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176463 eingetragenen Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Studt, und Herrn Gabor Arthur Neye,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Klage gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Gabor Neye, auf Zahlung von zunächst € 3.000.000,00 , bestimmt auf
Mittwoch, 13.08.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67c IN 19/25
Amtsgericht Hamburg, 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 19/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176463 eingetragenen Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Studt …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 19/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176463 eingetragenen Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Studt und Herrn Gabor Arthur Neye
wird Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung derjenigen Forderungen, deren Anmeldung durch die Insolvenzverwalterin erfolgt. Weiterhin vertritt er die Rechte derjenigen Wohnungseigentumsgemeinschaften, die von der Verfahrensschuldnerin vertreten werden, bezüglich Ihrer Rechte im Berichts- und Prüfungstermin.. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67c IN 19/25
Amtsgericht Hamburg, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 19/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176463 eingetragenen Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Wi…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 19/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176463 eingetragenen Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Studt und Herrn Gabor Arthur Neye,
Geschäftszweig: An- und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen, die Pachtung von Grundstücken, die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken und Vermietungsobjekten, die Tätigkeit als WEG-Verwalter
ist am 22.01.2025, um 11:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 19/25
Amtsgericht Hamburg, 22.01.2025
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