Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kalman Baumanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 51603
EUID
DEM1114.HRB51603
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 62/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Mustafa Atif
Adresse
Laakirchner Straße 11, 63179 Obertshausen
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
10.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Baumanagement und Bauprojektentwicklung; Vermittlung von Bauleistungen; Renovier-, Sanierung- und Modernisierungsarbeiten im privaten und gewerblichen Baubereich, ausgeschlossen sind jedoch alle Tätigkeiten, die einer gesetzlichen oder behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen; Bodenverlegung; Gebäudereinigung; Gebäude- und Facilitymanagement samt aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Baumanagement GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Widerspruch erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 62/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Baumanagement GmbH, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 51603), vertr. d.: Mustafa Atif, Laakirchner Straße 11, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftli…
8 IN 62/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Baumanagement GmbH, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 51603), vertr. d.: Mustafa Atif, Laakirchner Straße 11, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 62/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Baumanagement GmbH, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 51603), vertr. d.: Mustafa Atif, Laakirchner Straße 11, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzve…
Geschäftsnummer: 8 IN 62/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Baumanagement GmbH, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 51603), vertr. d.: Mustafa Atif, Laakirchner Straße 11, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, deren Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung der Insolvenzverwalterin entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung der Insolvenzverwalterin nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt für die wirtschaftliche Bewertung der unterschiedlichen Wertgegenstände ist der Moment der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Im vorliegenden Verfahren beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin auf
112 855,34 EURO.
Die der vorläufigen Insolvenzverwalterin zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin. Weicht die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Da solche Abweichungen hier nicht ersichtlich waren, wurde antragsgemäß der regelmäßige Bruchteil von 25 % der Regelvergütung der Insolvenzverwalterin gem. § 2 InsVV als angemessene Vergütung für die Tätigkeit als vorläufige Verwalterin festgesetzt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 28.10.2024.
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