Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOHO GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Anzeige wurde am 07.05.2024 vom Amtsgericht Offenbach am Main bekannt gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOHO GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Steffen Schneider, ist auf Eigenantrag aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach bestellt worden. Dieser ist gemäß § 8 Abs. 3…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOHO GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Steffen Schneider, ist auf Eigenantrag aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach bestellt worden. Dieser ist gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt. Das Gericht hat die Durchführung des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO angeordnet. Eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt zur eventuellen Wahl einer anderen Person als Insolvenzverwalter. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, eventuelle Eingaben bis spätestens zum 18.09.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Sofern entsprechende Anträge eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 498/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOHO GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 52250), vertr. d.: 1. Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, hat der Insolvenzverwalter…
8 IN 498/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOHO GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 52250), vertr. d.: 1. Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
08.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 498/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SOHO GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 52250),
vertreten durch:
1. Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft …
Amtsgericht Offenbach am Main
08.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 498/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SOHO GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 52250),
vertreten durch:
1. Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, (Beistand),
wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet.
Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Steffen Schneider, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/963761130, Fax: 069/963761140
wird auf Eigenantrag aus wichtigem Grund aus seinem Amt entlassen (§ 59 InsO).
Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com.
wird zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Der neue Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Es wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt zur eventuellen
- Wahl einer anderen Person als Insolvenzverwalter/in (§ 57 InsO entspr.).
Die besondere Gläubigerversammlung wird vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Eingaben zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt schriftlich bis spätestens zum 18.09.2026 (Stichtag) beim Insolvenzgericht einzureichen. Der genannte Stichtag entspricht der besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren.
Sofern bis zu dem oben genannten Stichtag entsprechende schriftliche Anträge zur Neuwahl eines anderen Insolvenzverwalters eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung einberaumt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluß kann von den Beteiligten zu den üblichen Sprechzeiten (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr) auf der hiesigen Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 08.07.2026
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