Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kameha Residence Düsseldorf Objekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 80860
EUID
DER1101.HRB80860
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 34/19
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Amtsantritt vorläufiger Insolvenzverwalter
18.02.2019
Amtsende vorläufiger Insolvenzverwalter
06.05.2019
Vergütungsantrag
14.09.2026
Beschlussdatum
08.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kameha Residence Düsseldorf Objekt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80860, wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 505 IN 34/19 geführt. Die Gesellschaft ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karl-Josef Kothes und Herrn Robert Selder. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 18.02.2019 bis zum 06.05.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen gemäß § 63 InsO. Die Einzelheiten der Vergütung werden auf die erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.09.2026 verwiesen. Der Beschluss wurde am 08.10.2026 erlassen. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gemäß § 64 Abs. 3 InsO, § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG statthaft, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Andernfalls ist die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG der zulässige Rechtsbehelf. Die Rechtsmittelfrist beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Einlegung der Rechtsmittel ist schriftlich oder elektronisch bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 34/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80860 eingetragenen Kameha Residence Düsseldorf Objekt GmbH, Ritterstr. 3, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter Herrn Karl-Josef Kothes…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 34/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80860 eingetragenen Kameha Residence Düsseldorf Objekt GmbH, Ritterstr. 3, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter Herrn Karl-Josef Kothes, Hegelstr. 14, 45219 Essen die Geschäftsführer Herrn Robert Selder, Nordstr. 8, 04575 Neukieritzsch
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 18.02.2019 bis zum 06.05.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.09.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 34/19
Amtsgericht Düsseldorf, 08.10.2026
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