Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kaml GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 37311
EUID
DEH1101.HRB37311
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
512 IN 22/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Beate von der Heide
Adresse
Osterholzer Landstr. 74, 28325 Bremen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.02.2024
Prüfungstermin
05.08.2024
Aufhebung
19.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaml GmbH in Bremen ist am 19.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Am 28.02.2024 wurde eine Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung bezüglich der Vergütung der Insolvenzverwalterin bekanntgegeben. Am 04.06.2024 wurde ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 05.08.2024 angesetzt. Das Verfahren endete mit der Aufhebung nach Vollzug der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 22/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaml GmbH, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 37311 HB), vertr. d.: Beate von der Heide, Osterholzer Landstr. 74, 28325 Bremen, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung …
512 IN 22/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaml GmbH, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 37311 HB), vertr. d.: Beate von der Heide, Osterholzer Landstr. 74, 28325 Bremen, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 22/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaml GmbH, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 37311 HB), vertr. d.: Beate von der Heide, (Geschäftsführerin), ist von der Insolvenzverwalterin ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige …
512 IN 22/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaml GmbH, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 37311 HB), vertr. d.: Beate von der Heide, (Geschäftsführerin), ist von der Insolvenzverwalterin ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaml GmbH, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 37311 HB), vertr. d.: Beate von der Heide, Osterholzer Landstr. 74, 28325 Bremen, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 05.08.2024 geprüf…
512 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaml GmbH, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 37311 HB), vertr. d.: Beate von der Heide, Osterholzer Landstr. 74, 28325 Bremen, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 05.08.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaml GmbH, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 37311 HB), vertr. d.: Beate von der Heide, Osterholzer Landstr. 74, 28325 Bremen, (Geschäftsführerin), liegt die Schlussrechnung der vorläufiigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler …
512 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaml GmbH, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 37311 HB), vertr. d.: Beate von der Heide, Osterholzer Landstr. 74, 28325 Bremen, (Geschäftsführerin), liegt die Schlussrechnung der vorläufiigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 20.09.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 21.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 21.08.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 22/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kaml GmbH, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 37311 HB),
vertreten durch:
Beate von der Heide, Osterholzer Landstr. 74, 28325 Bremen, (Geschäfts…
Amtsgericht Bremen 21.08.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 22/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kaml GmbH, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 37311 HB),
vertreten durch:
Beate von der Heide, Osterholzer Landstr. 74, 28325 Bremen, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich die Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € . Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin 25 %, § 63 Abs. 3 InsO, mindestens jedoch € 1.400,00, §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV.
Nach ihrer Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalterin gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Insolvenzverwalterin, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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