In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Uwe Kuhmann bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütung des vorläufigen sowie des eröffneten Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Masse besteht nach der Schlussrechnung aus einem Wert von 116.452,63 EUR, wobei der verfügbare Massebestand aktuell 0,00 EUR beträgt. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 8.190.516,65 EUR zu berücksichtigen. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist für den 28.08.2025 bestimmt. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 20/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), …
514 IN 20/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 20/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Herdentorswallstr. 93, 2819…
514 IN 20/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 26.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschaf…
514 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 27.06.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 03.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 20/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstraße 4, 28195 Bre…
514 IN 20/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein korrigierter Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 17.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 20/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258),
vertreten durch:
1. MarCalifornia…
Amtsgericht Bremen 17.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 20/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258),
vertreten durch:
1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Michael Köhler, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhmann festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 116.452,63 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 5,00 % gekürzt, und zwar für für die vorbereitenden Tätigkeiten im Zuge der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 26.03.2025 wird insoweit Bezug genommen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin…
514 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 28.08.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin…
514 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421-33061-0, Fax: 0421-33061-10, Internet: www.kuhmann.eu hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 8.190.516,65 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 19.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 20/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258),
vertreten durch:
1. MarCalifornia…
Amtsgericht Bremen 19.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 20/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258),
vertreten durch:
1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Michael Köhler, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhmann festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
I.
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
II.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 4.244.859,55. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
III.
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 65 % geltend gemacht und zwar für die Mehrarbeit im Rahmen der Käuferfindung unter Einbeziehung der Aufwendungen für die Fortführung des Schiffsbetriebs und der Schwierigkeiten im Zuge der verschiedentlichen ausländischen Rechtsordnungen.
Auf die Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 11.05.2023 nebst Ergänzungen vom 14.11.2024 wird insoweit Bezug genommen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung werden die geltend gemachten Zuschläge in Höhe von 50 % unter Einbeziehung vergütungsrechtlicher Delegationen und Überschneidungen zwischen den geltend gemachten Zuschlagstatbeständen für die geleisteten Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters als angemessen erachtet.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschaf…
514 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhmann zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 15.05.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 19.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.