Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kandogmus, Ali
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Fred-Joachim-Schoeps-Straße 17, 68229 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 710377
EUID
DEB8535.HRA710377
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 1144/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
10.04.2024 , 11:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.04.2024
Forderungsanmeldefrist
22.05.2024
Prüfungstermin
03.07.2024
Widerspruchsfrist Ende
15.08.2024
Aufhebung Prüfungstermin
03.07.2026
Widerspruchsfrist Ende
14.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ali Kandogmus ist am 10.04.2024 um 11:00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.05.2024 schriftlich anzumelden. Der Prüfungstermin ist auf den 03.07.2024 angesetzt, an dem auch schriftliche Widersprüche gegen Forderungen einzugehen haben. Am 15.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Für nachträglich angemeldete Forderungen (Tabellenblattnummer 52-70) ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgt, wobei Beteiligten bis zum 24.06.2026 Gelegenheit zum Widerspruch bestand. Es wird festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den gesetzlichen Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ali Kandogmus ist am 10.04.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.05.2024 anzumelden…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ali Kandogmus ist am 10.04.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.05.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin ist am 03.07.2024 angesetzt. Am 15.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Für nachträglich angemeldete Forderungen (Tabellenblattnummer 52-70) sowie für mit dem Rechtsgrund vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen verbundene Forderungen ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 24.06.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Es wird festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorliegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ali Kandogmus ist am 10.04.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.05.2024 schriftlic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ali Kandogmus ist am 10.04.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.05.2024 schriftlich anzumelden. Der Prüfungstermin ist auf den 03.07.2024 angesetzt. Am 15.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Für nachträglich angemeldete Forderungen (Tabellenblattnummer 52-70) sowie für mit dem Rechtsgrund vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen verbundene Forderungen ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 24.06.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Es wird festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorliegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ali Kandogmus ist am 10.04.2024 um 11:00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.05.2024 schriftlic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ali Kandogmus ist am 10.04.2024 um 11:00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.05.2024 schriftlich anzumelden. Der Prüfungstermin ist auf den 03.07.2024 angesetzt, an dem auch schriftliche Widersprüche gegen Forderungen einzugehen haben. Am 15.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Für nachträglich angemeldete Forderungen (Tabellenblattnummer 52-70) ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgt, wobei Beteiligten bis zum 24.06.2026 Gelegenheit zum Widerspruch hatten. Es wird festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den gesetzlichen Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Ali Kandogmus ist am 10.04.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.05.2024…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Ali Kandogmus ist am 10.04.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.05.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist der 03.07.2024. Am 15.04.2024 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 52-70) sowie für Forderungen mit dem Rechtsgrund vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung oder Steuerstraftaten (Tabellenblattnummer 45, 50) sind Widerspruchsfristen gesetzt worden. Ursprünglich war ein Prüfungstermin am 13.05.2026 bestimmt worden, dieser ist jedoch mangels ordnungsgemäßer Belehrung aufgehoben worden. Eine neue Frist zur Einlegung von Widerspruch gegen nachträglich angemeldete Forderungen endet am 14.08.2026. Es wird festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen kann, wenn er den Obliegenheiten nachkommt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Sanitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, vormals Benzler-Sanitär Heizung Solar e.K., Fred-Joachim-Schoeps-Straße 17, 68229 Mannheim, Register…
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Sanitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, vormals Benzler-Sanitär Heizung Solar e.K., Fred-Joachim-Schoeps-Straße 17, 68229 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710377
- Schuldner -
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Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Sanitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, vormals Benzler-Sanitär Heizung Solar e.K., Fred-Joachim-Schoeps-Straße 17, 68229 Mannheim, Register…
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Sanitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, vormals Benzler-Sanitär Heizung Solar e.K., Fred-Joachim-Schoeps-Straße 17, 68229 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710377
- Schuldner -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 10.04.2024 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Wahl
L 9, 11, 68161 Mannheim
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Ergibt sich nach Einschätzung des Gläubigers, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung zugrunde liegt, sind diese Tatsachen anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.07.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Hat der Schuldner eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diesen, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung gilt § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Saniitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710377
- Schuldner -
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hat …
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Saniitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710377
- Schuldner -
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hat der Insolvenzverwalter am 15.04.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Sanitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710377
- Schuldner -
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1. Di…
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Sanitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710377
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52-70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Sanitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710377
- Schuldner -
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1. Di…
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Sanitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710377
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 03.07.2024 von der Prüfung ausgenommenen und mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 45, 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Sanitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710377
- Schuldner -
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1. De…
4 IN 1144/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ali Kandogmus, geboren am 01.01.1996, Grenzhöfer Straße 57, 68535 Edingen-Neckarhausen
Inhaber der Sanitär und Heizung, Markircher Straße 14, 68229 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710377
- Schuldner -
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1. Der mit Beschluss vom 13.05.2026 bestimmte nachträgliche Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren wird mangels ordnungsgemäßer Belehrung gemäß § 178 Abs. 1 InsO aufgehoben.
2. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52-70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 03.07.2026
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