Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8819
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Kantine Mielke UG
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 8819
EUID
DER2404.HRB8819
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 188/16
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Sebastian Mielke
Adresse
In der Lengde 5, 59069 Hamm
Termine & Fristen
Einstellung
03.09.2026 , 09:16 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kantine Mielke UG ist am 03.09.2026 um 9:16 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Gegen den Beschluss steht dem Schuldner und weiteren Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 188/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB8819 eingetragenen Kantine Mielke UG, Coesterweg 31, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Mielke, In der Lengde 5, 59069 Hamm
wird heute, am 03.…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 188/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB8819 eingetragenen Kantine Mielke UG, Coesterweg 31, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Mielke, In der Lengde 5, 59069 Hamm
wird heute, am 03.09.2026, um 9:16 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
21 IN 188/16
Amtsgericht Arnsberg, 03.09.2026
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