Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kanz Financial Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 738035
EUID
DEB8534.HRB738035
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
16 IN 98/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Mitteilung Masseunzulänglichkeit
08.03.2024
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldung
29.11.2024
Frist zur Stellungnahme Vergütung
29.12.2025
Schlusstermin / Einwendungsfrist
06.07.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen in eigenem Vermögen - soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist -.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kanz Financial Holding GmbH ist beim Amtsgericht Tübingen anhängig. Zuvor hatte das Amtsgericht Stuttgart als Registergericht die Eintragung in das Handelsregister (HRB 738035) vorgenommen. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Tobias Wahl, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt und Zuschläge geltend gemacht. Am 18.03.2024 teilte der Verwalter mit, dass die angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 06.07.2026, 10:00 Uhr, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Es wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Für das Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 49.830.785,75 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 391.098,86 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kanz Financial Holding GmbH ist beim Amtsgericht Tübingen anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 738035 eingetragen. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH. Zunächst teilte der Insolvenzverwalter mi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kanz Financial Holding GmbH ist beim Amtsgericht Tübingen anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 738035 eingetragen. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH. Zunächst teilte der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 08.03.2024 mit, dass die angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 29.11.2024 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Später wurde ein Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung endete am 06.07.2026 um 10:00 Uhr. In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 49.830.785,75 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 391.098,86 EUR gegenübersteht. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge geltend gemacht; diese wurden festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
Verfah…
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
|
der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 70 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29.12.2025 gegeben.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 04.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
Verfah…
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
|
Der Insolvenzverwalter teilt mit Schreiben vom 08.03.2024 mit, dass die angezeigte
Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 18.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
|
1. D…
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.07.2026, 10:00 Uhr
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 49.830.785,75 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 391.098,86 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
|
Die …
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Wahl, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 566.224,10 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 70 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 30.10.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 70 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
|
Für …
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 49.830.785,75 EUR steht ein Betrag von 391.098,86 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
Verfah…
16 IN 98/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kanz Financial Holding GmbH, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Özgür Kemal Bender und Harald Anton Hepperle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738035
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 23.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.