Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 708102
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Kapitaltaxfree GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 708102
EUID
DEB8535.HRB708102
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11 IN 44/16
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Viktor Hansen
Rolle
Geschäftsführer
Adresse
Flugstraße 8 a, 76532 Baden-Baden
Termine & Fristen
Einstellung
30.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kapitaltaxfree GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Viktor Hansen, ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während die Entscheidung vom Amtsgericht Baden-Baden verkündet wurde. Gegen die Einstellung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kapitaltaxfree GmbH, Flugstraße 8 a, 76532 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Viktor Hansen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 708102
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit…
11 IN 44/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kapitaltaxfree GmbH, Flugstraße 8 a, 76532 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Viktor Hansen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 708102
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 30.09.2026
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