Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kappa Ingredients GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Friesenweg 4, Haus 13, 22763 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 143836
EUID
DEK1101.HRB143836
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 263/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Matthias Wolgast
Rolle
Sachwalter
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappa Ingredients GmbH, Hamburg, ist ein Sachwalter bestellt. Der Sachwalter Dr. Matthias Wolgast übt sein Amt seit dem 01.02.2022 aus. Im Verfahren sind die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO vorgesehen. Der Prüfungsstichtag ist der 10.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg zur Einsichtnahme hinterlegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 263/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143836 eingetragenen Kappa Ingredients GmbH, Friesenweg 4, Haus 13, 22763 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Dankert und Herrn Jörg Büt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 263/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143836 eingetragenen Kappa Ingredients GmbH, Friesenweg 4, Haus 13, 22763 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Dankert und Herrn Jörg Büttinghaus,
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
werden die Auslagen für die Mitglieder des Gläubigerausschusses Claudia Stammer, Friesenweg 4, 22763 Hamburg
Anja Graw, Rüsternallee 23, 14050 Berlin
Jörg Hörig, Hans-Böckler-Ring 47, 22851 Norderstedt wie folgt festgesetzt.
Auslagen: Kosten für die Vermögensschadenhaftpflichtver- sicherung
EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen. Die entstandenen Auslagen für die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind angemessen und zur Ausübung der Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied notwendig.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Auslagen ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67c IN 263/21
Amtsgericht Hamburg, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 263/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143836 eingetragenen Kappa Ingredients GmbH, Friesenweg 4, Haus 13, 22763 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Dankert und Herrn Jörg Büt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 263/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143836 eingetragenen Kappa Ingredients GmbH, Friesenweg 4, Haus 13, 22763 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Dankert und Herrn Jörg Büttinghaus,
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
wird auf die Auslagen des Sachwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Auslagen, die der regulären Versicherungssteuer von 19 % unterliegen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.02.2022 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die entstandenen Auslagen sind angesichts der Prämienrechnung Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung vom 23.05.2024 zur Versicherungsschein-Nr. GHV 30/0459/3064427/220 glaubhaft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B406 eingesehen werden.
67c IN 263/21
Amtsgericht Hamburg, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 263/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143836 eingetragenen Kappa Ingredients GmbH, Friesenweg 4, Haus 13, 22763 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Dankert und Herrn Jörg Büt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 263/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143836 eingetragenen Kappa Ingredients GmbH, Friesenweg 4, Haus 13, 22763 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Dankert und Herrn Jörg Büttinghaus,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 263/21
Amtsgericht Hamburg, 10.06.2026
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