Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kappus Seifen GmbH Riesa & Co
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 588
EUID
DEU1104.HRA588
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko
Kanzlei
Danko Insolvenzverwaltung
Adresse
Westend 74, 60325 Frankfurt am Main
Telefon
+49 69273156120
E-Mail
Termine & Fristen
Zulassung nachrangiger Forderungen / Anmeldefrist
10.07.2026
Stichtag für Prüfung nachrangiger Forderungen
14.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko hat die Verwertung der Insolvenzmasse beendet und die Schlussunterlagen eingereicht. Am 04.03.2025 hat das Amtsgericht Offenbach am Main der Schlussverteilung zugestimmt. Zur Verteilung steht ein Betrag von 6.842.681,16 EUR abzüglich vorrangiger Verfahrenskosten zur Verfügung; die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 2.755.078,98 EUR. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütungen und Auslagen mehrerer Gläubigerausschussmitglieder (Bundesagentur für Arbeit, Rechtsanwalt Jochen Traut, Commerzbank AG) festgesetzt. Zudem wurde die Zulassung von Gläubigern nachrangiger Forderungen angeordnet, deren Forderungen bis zum 10.07.2026 anzumelden sind. Der Stichtag für die Prüfung dieser Forderungen ist der 14.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönli…
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 6842681,16 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 2755078,98 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d…
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Westend 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69273156120, Fax: +49 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Begründung:
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten für ihre ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung (§ 73 InsO). Das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit Frankfurt am Main, vertreten durch Frau Cornelia Weber Arnoldt, begehrte mit Antrag vom 02.12.2024, am selben Tag bei Gericht eingegangen, die Festsetzung seiner Vergütung als Mitglied des Gläubigerausschusses.
Fällig wird der Vergütungsanspruch mit der Beendigung der Tätigkeit als Ausschussmitglied, also spätestens mit der letzten Sitzung des Gläubigerausschusses (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 5. Auflage 2014, InsVV zu § 17 Randnummer 23).
Da der Insolvenzverwalter die Schlussunterlagen in diesem Verfahren eingereicht hat, ist von der Beendigung der Tätigkeit des Gläubigerausschusses auszugehen.
Regelmäßig beträgt die Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses nach § 17 Absatz 1 InsVV a. F. zwischen 35,- und 95,-€ je Stunde, so dass sich ein Mittelsatz in Höhe von 65,-€ je Stunde ergibt. Dieser Mittelsatz entschädigt die gesamte Tätigkeit und sämtliche Aufgaben des Ausschussmitgliedes in einem Insolvenzverfahren, das nach Art und Umfang als Normalverfahren im Sinne des § 2 InsVV anzusehen ist. (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 5. Auflage 2014, InsVV zu § 17 Randnummer 26 & 28 sowie Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18-19). Im vorliegenden Verfahren wurde unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters sowie den Ausführungen im Antrag aufgrund der mit erheblichem Haftungsrisiko verbundenen vom Gläubigerausschuss zu treffenden Entscheidungen betreffend die Fortführung bzw. Einstellung des Geschäftsbetriebs, der Verantwortung und Qualifikation des Mitglieds sowie vor dem Hintergrund der inzwischen erfolgten Anhebung des regelmäßigen Stundensatzes auf 50,-bis 300,-€ in § 17 InsVV für Verfahren, welche nach dem 01.01.2021 eröffnet wurden, der beantragte Stundensatz von 200,-€ für die in den Jahren 2018 bis zur Aufhebung des Verfahrens geleistete Tätigkeit als angemessen erachtet.
Der dargelegte Zeitaufwand von insgesamt 50,8 Stunden für die Gläubigerausschusstätigkeit im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co erscheint ebenfalls angemessen.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV.
Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Die gemeinsamen Auslagen des Gläubigerausschusses für die Kosten der für dieses Verfahren abgeschlossenen Haftpflichtversicherung sowie für die Bezahlung des externen Kassenprüfers können nicht als Auslagen eines einzelnen Mitglieds abgerechnet werden. Die entsprechenden Auslagen sind vor Abschluss des Verfahrens für den gesamten Gläubigerausschuss festzusetzen.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d…
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Westend 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69273156120, Fax: +49 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Begründung:
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten für ihre ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung (§ 73 InsO). Das Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Jochen Traut begehrte mit Antrag vom 25.05.2023, eingegangen bei Gericht am 30.05.2023, die Festsetzung seiner Vergütung als Mitglied des Gläubigerausschusses.
Fällig wird der Vergütungsanspruch mit der Beendigung der Tätigkeit als Ausschussmitglied, also spätestens mit der letzten Sitzung des Gläubigerausschusses (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 5. Auflage 2014, InsVV zu § 17 Randnummer 23). Da der Insolvenzverwalter die Schlussunterlagen in diesem Verfahren eingereicht hat, ist von der Beendigung der Tätigkeit des Gläubigerausschusses auszugehen.
Regelmäßig beträgt die Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses nach § 17 Absatz 1 InsVV a. F. zwischen 35 und 95 € je Stunde, so dass sich ein Mittelsatz in Höhe von 65 € je Stunde ergibt. Dieser Mittelsatz entschädigt die gesamte Tätigkeit und sämtliche Aufgaben des Ausschussmitgliedes in einem Insolvenzverfahren, das nach Art und Umfang als Normalverfahren im Sinne des § 2 InsVV anzusehen ist. (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 5. Auflage 2014, InsVV zu § 17 Randnummer 26 & 28 sowie Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18-19). Im vorliegenden Verfahren wurde unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters sowie den Ausführungen im Antrag aufgrund der mit erheblichem Haftungsrisiko verbundenen vom Gläubigerausschuss zu treffenden Entscheidungen betreffend die Fortführung bzw. Einstellung des Geschäftsbetriebs, der Verantwortung und Qualifikation des Mitglieds sowie vor dem Hintergrund der inzwischen erfolgten Anhebung des regelmäßigen Stundensatzes auf 50,-bis 300,-€ in § 17 InsVV für Verfahren, welche nach dem 01.01.2021 eröffnet wurden, der beantragte Stundensatz von 250,-€ für die in den Jahren 2018 bis zur Aufhebung des Verfahrens geleistete Tätigkeit als angemessen erachtet.
Der dargelegte Zeitaufwand von 88,44 Stunden erscheint ebenfalls angemessen. Die Vergütung war daher antragsgemäß festzusetzen.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV. Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen. Die gemeinsamen Auslagen des Gläubigerausschusses für die Kosten der für dieses Verfahren abgeschlossenen Haftpflichtversicherung sowie für die Bezahlung des externen Kassenprüfers können nicht als Auslagen eines einzelnen Mitglieds abgerechnet werden.
Die entsprechenden Auslagen sind vor Abschluss des Verfahrens für den gesamten Gläubigerausschuss festzusetzen.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d…
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Westend 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69273156120, Fax: +49 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Begründung:
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten für ihre ausgeübter Tätigkeit eine angemessene Vergütung (§ 73 InsO).
Das Gläubigerausschussmitglied Commerzbank AG, vertreten durch Frau Katharina Schwarz begehrte mit Antrag vom 16.05.2023, eingegangen bei Gericht am 22.05.2023, die Festsetzung seiner Vergütung als Mitglied des Gläubigerausschusses.
Fällig wird der Vergütungsanspruch mit der Beendigung der Tätigkeit als Ausschussmitglied, also spätestens mit der letzten Sitzung des Gläubigerausschusses (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 5. Auflage 2014, InsVV zu § 17 Randnummer 23). Da der Insolvenzverwalter die Schlussunterlagen in diesem Verfahren eingereicht hat, ist von der Beendigung der Tätigkeit des Gläubigerausschusses auszugehen.
Regelmäßig beträgt die Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses nach § 17 Absatz 1 InsVV a. F. zwischen 35 und 95 € je Stunde, sodass sich ein Mittelsatz in Höhe von 65 € je Stunde ergibt. Dieser Mittelsatz entschädigt die gesamte Tätigkeit und sämtliche Aufgaben des Ausschussmitgliedes in einem Insolvenzverfahren, das nach Art und Umfang als Normalverfahren im Sinne des § 2 InsVV anzusehen ist. (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 5. Auflage 2014, InsVV zu § 17 Randnummer 26 & 28 sowie Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18-19).
Im vorliegenden Verfahren wurde unter Berücksichtigung der mit erheblichem Haftungsrisiko verbundenen vom Gläubigerausschuss zu treffenden Entscheidungen betreffend die Fortführung bzw. Einstellung des Geschäftsbetriebs sowie im Hinblick auf die inzwischen erfolgte Anhebung des regelmäßigen Stundensatzes auf 50,-bis 300,-€ in § 17 InsVV für Verfahren, welche nach dem 01.01.2021 eröffnet wurden, der beantragte Stundensatz von 95,-€ für die in den Jahren 2018 bis heute geleistete Tätigkeit als angemessen erachtet.
Der dargelegte Zeitaufwand von 130 Stunden für die Gläubigerausschusstätigkeit für die gesamten Kappus-Gruppe ist nachvollziehbar dargelegt und die Umlegung von 25 % des gesamten Zeitaufwandes, also 32,5 Stunden, auf das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co erscheint ebenfalls angemessen.
Die Vergütung war daher antragsgemäß festzusetzen.
Die gemeinsamen Auslagen des Gläubigerausschusses für die Kosten der für dieses Verfahren abgeschlossenen Haftpflichtversicherung sowie für die Bezahlung des externen Kassenprüfers können nicht als Auslagen eines einzelnen Mitglieds abgerechnet werden. Die entsprechenden Auslagen sind vor Abschluss des Verfahrens für den gesamten Gläubigerausschuss festzusetzen.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d…
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 10.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Westend 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69273156120, Fax: +49 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IE 7/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588),
vertreten durch:
1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
ver…
8 IE 7/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588),
vertreten durch:
1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer),
1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Hellmut Damlachi, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main,
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.03.2025
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