Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kar Tek GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kölner Str. 106, 53840 Troisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 12918
EUID
DER3208.HRB12918
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 97/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Bekir Kardas
Adresse
Kölner Straße 106, 53840 Troisdorf
Termine & Fristen
Frist Kostenvorschuss
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel von Kommunikationsendgeräten, Zubehör und anderen elektronischen Geräten, Vermittlung von Dienstleistungen im Kommunikationsbereich, Reparatur von Endgeräten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kar Tek GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 97/17 anhängig. Zunächst wurde festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Es wurde eine Frist bis zum 15.09.2026 gesetzt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 4.000,00 EUR zu leisten, andernfalls würde das Verfahren mangels Masse eingestellt. Parallel dazu hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO in Höhe von 145.484,65 EUR bestehen. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung, da das verfügbare Vermögen bei 0,00 EUR liegt. Die Schlussrechnung sowie das Verteilungsverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 97/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12918 eingetragenen Kar Tek GmbH, Kölner Straße 106, 53840 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bekir Kardas, Kölner Straße 106, 53840 Troisdorf
reicht n…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 97/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12918 eingetragenen Kar Tek GmbH, Kölner Straße 106, 53840 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bekir Kardas, Kölner Straße 106, 53840 Troisdorf
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 15.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 4 000,00 EUR bei der Zahlstelle Bonn, Bundesbank Filiale Köln IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung mit dem Vergütungsantrag des Verwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
98 IN 97/17
Amtsgericht Bonn, 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 97/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12918 eingetragenen Kar Tek GmbH, Kölner Straße 106, 53840 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bekir Kardas, Kölner Straße 106, 53840 Troisdorf
hat das …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 97/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12918 eingetragenen Kar Tek GmbH, Kölner Straße 106, 53840 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bekir Kardas, Kölner Straße 106, 53840 Troisdorf
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 145.484,65 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 97/17
Amtsgericht Bonn, 16.07.2026
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