Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 6380
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Insolvenzprofil
Karakas, Onur
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRA 6380
EUID
DER2201.HRA6380
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 58/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.06.2026 , 19:07 Uhr
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
21.07.2026
Festsetzung Vergütung
15.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 01.06.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Herrn Onur Karakas, Inhaber der Firma Onur Transporte e.K., vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Fliegner bestellt worden. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern des Schuldners ist verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Onur Karakas, Inhaber der Firma Onur Transporte e.K., ist am 01.06.2026 durch das Amtsgericht Bochum eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Robert Fliegner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Onur Karakas, Inhaber der Firma Onur Transporte e.K., ist am 01.06.2026 durch das Amtsgericht Bochum eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Robert Fliegner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis des Schuldners ist eingeschränkt, Zahlungen an den Schuldner sind untersagt, und der vorläufige Verwalter hat die Befugnis zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen. Durch Beschluss vom 21.07.2026 sind diese am 01.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Onur Karakas, Inhaber der Firma Onur Transporte e.K., wurde vom Amtsgericht Bochum behandelt. Am 01.06.2026 wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Robert Fliegner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Verw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Onur Karakas, Inhaber der Firma Onur Transporte e.K., wurde vom Amtsgericht Bochum behandelt. Am 01.06.2026 wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Robert Fliegner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters wurde am 15.09.2026 festgesetzt. Das verwaltete Vermögen betrug 0,00 €. Am 21.07.2026 sind die angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 58/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Onur Karakas, geboren am 14.11.1989, Kirchhofstr. 2, 44623 Herne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 6380 eingetragenen Firma Onur Transporte e.K.
ist am 01.06.2026, um 19:07 Uhr …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 58/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Onur Karakas, geboren am 14.11.1989, Kirchhofstr. 2, 44623 Herne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 6380 eingetragenen Firma Onur Transporte e.K.
ist am 01.06.2026, um 19:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Fliegner, Westring 303, 44629 Herne bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 58/26
Amtsgericht Bochum, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 58/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Onur Karakas, geboren am 14.11.1989, Kirchhofstr. 2, 44623 Herne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 6380 eingetragenen Firma Onur Transporte e.K.
sind die am 01.06.2026 angeordne…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 58/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Onur Karakas, geboren am 14.11.1989, Kirchhofstr. 2, 44623 Herne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 6380 eingetragenen Firma Onur Transporte e.K.
sind die am 01.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 21.07.2026 aufgehoben worden.
Bochum, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 58/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
IKK classic, Herzogwall 4, 45657 Recklinghausen
- Gläubiger -
gegen
den Herrn Onur Karakas, Kirchhofstr. 2, 44623 Herne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 6380 eingetragenen Firma Onur Transporte e.K.
- Sch…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 58/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
IKK classic, Herzogwall 4, 45657 Recklinghausen
- Gläubiger -
gegen
den Herrn Onur Karakas, Kirchhofstr. 2, 44623 Herne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 6380 eingetragenen Firma Onur Transporte e.K.
- Schuldner -
I.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des/der vorl. Verwalters/in v.Schuld. zu tragen.
II.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Robert Fliegner, Westring 303, 44629 Herne wie folgt festgesetzt:
Vergütung x €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x € x €
Endbetrag x €
Der Endbetrag kann der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Zu Ziffer I.
Die festgesetzte Vergütung trägt d. Schuld., da keine Gründe vorliegen, ausnahmsweise d. antragstellend. Gläubig. ganz oder teilweise die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen aufzuerlegen.
Zu Ziffer II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 01.06.2026 bis zum 04.07.2026 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern der Schuldner, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens x EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 0,00 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach x €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von x € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt x €. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
80 IN 58/26
Amtsgericht Bochum, 15.09.2026
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