Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Karina Vermietungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Pferdemarkt 4, 27356 Rotenburg
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 70557
Stammkapital
25.564,59 EUR
EUID
DEP2716.HRB70557
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 57/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.09.2025 , 16:00 Uhr
Beschlussdatierung
25.09.2025
Prüfungstermin Stichtag
08.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die Anmietung sowie die Vermietung und Vermittlung von Häusern und Wohnanlagen aller Art, auch Ferienhäuser. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, zu vertreten und sich an ihnen zu beteiligen. Sie kann Niederlassungen im In- und Ausland errichten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Immobilienmakler
Geschäftstätigkeit
Vermietung und Vermittlung von Häusern, Wohnanlagen und Ferienhäusern
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Karina Vermietungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Am Pferdemarkt 4, 27356 Rotenburg (Wümme), ist am 11.09.2025 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Gleichzeitig wurde ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karina Vermietungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH sowie den Nachlass derselben wurde beim Amtsgericht Walsrode unter dem Aktenzeichen 11 IN 57/25 behandelt. Am 11.09.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung der vorläufigen Verwaltung und ei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karina Vermietungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH sowie den Nachlass derselben wurde beim Amtsgericht Walsrode unter dem Aktenzeichen 11 IN 57/25 behandelt. Am 11.09.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung der vorläufigen Verwaltung und ein allgemeines Verfügungsverbot. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt worden. Später wird das laufende Insolvenzverfahren thematisiert, in dem gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet wurde. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 08.10.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 57/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der Karina Vermietungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Am Pferdemarkt 4, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRB 70557), vertr. d.: Karl Griese, (Geschäftsführer), ist am 11.09.2025 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Nachlasses angeordnet wor…
11 IN 57/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der Karina Vermietungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Am Pferdemarkt 4, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRB 70557), vertr. d.: Karl Griese, (Geschäftsführer), ist am 11.09.2025 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Nachlasses angeordnet worden. Verfügungen über den Nachlass sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.
Die Schuldner des Nachlasses werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Erben mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 57/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Karina Vermietungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Am Pferdemarkt 4, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRB 70557), vertr. d.: Karl Griese, (Geschäftsführer), ist am 11.09.2025 um 16:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vor…
11 IN 57/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Karina Vermietungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Am Pferdemarkt 4, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRB 70557), vertr. d.: Karl Griese, (Geschäftsführer), ist am 11.09.2025 um 16:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 57/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karina Vermietungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Am Pferdemarkt 4, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRB 70557), vertr. d.: Karl Griese, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüft…
11 IN 57/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karina Vermietungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Am Pferdemarkt 4, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRB 70557), vertr. d.: Karl Griese, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 01.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.