Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 251
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Insolvenzprofil
Karl Niebäumer Omnibusbetrieb GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 251
EUID
DER2307.HRA251
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 54/09
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Landwehr
Adresse
Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
Termine & Fristen
Aufhebung
08.04.2026 , 08:14 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl Niebäumer Omnibusbetrieb GmbH & Co. KG ist am 08.04.2026 um 8:14 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Landwehr. Das Verfahren ist beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 54/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 251 eingetragenen Karl Niebäumer Omnibusbetrieb GmbH & Co. KG, Alte Landstr. 1, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handel…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 54/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 251 eingetragenen Karl Niebäumer Omnibusbetrieb GmbH & Co. KG, Alte Landstr. 1, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 185 eingetragene Karl Niebäumer, Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Alte Landstr. 1, 32108 Bad Salzuflen, diese vertreten durch den Liquidator Herrn Peter Niebäumer
Geschäftszweig: Personenbeförderung durch Omnibusse sowie Veranstaltung und Vermittlung von Reisen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
wird heute, am 08.04.2026, um 8:14 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 54/09
Amtsgericht Detmold, 08.04.2026
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