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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl Reichardt Stanzmesserfabrik GmbH mit Sitz in Pirmasens ist am 07.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die befristete Erinnerung als Rechtsbehelf innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Erinnerung ist beim Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht - einzulegen. Sie kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Ist die Anfechtung nur teilweise, ist der Umfang zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden und ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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