Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Karl Rüsche GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neuplatz 33, 42855 Remscheid
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 11080
EUID
DER1608.HRB11080
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 227/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sven Bader
Adresse
Hindenburgstr. 30, 42853 Remscheid
Termine & Fristen
Antragseingang
03.09.2025
Eröffnung
09.12.2025 , 15:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.01.2026
Niederlegung Unterlagen
29.01.2026
Prüfungstermin
17.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der "Lackfabrik Karl Rüsche GmbH & Co. KG" mit Sitz in Remscheid, die die Herstellung chemischer Produkte, insbesondere von Lacken und Farben, sowie den Handel mit diesen Gegenständen zum Unternehmensgegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl Rüsche GmbH ist am 09.12.2025 um 15:17 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 03.09.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven Bader ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.01.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.02.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 29.01.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal nieder. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. In einer weiteren Bekanntmachung ist Rechtsanwalt Kai Bartelt zum Sonderinsolvenzverwalter für die Prüfung der lfd. Nr. 1 bestellt worden, wobei er in diesem Bereich allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters innehat.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 227/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11080 eingetragenen Karl Rüsche GmbH, Neuplatz 33, 42855 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rüsche, Neuplatz 34, 42855 Remsche…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 227/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11080 eingetragenen Karl Rüsche GmbH, Neuplatz 33, 42855 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rüsche, Neuplatz 34, 42855 Remscheid
wird Rechtsanwalt Kai Bartelt, Am Deckershäuschen 62, 42111 Wuppertal zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der lfd. Nr. 1. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
505 IN 227/25
Amtsgericht Wuppertal, 22.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 227/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11080 eingetragenen Karl Rüsche GmbH, Neuplatz 33, 42855 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rüsche, Neuplatz 34, 42855 Remscheid
wird wegen Zahlungsunfä…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 227/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11080 eingetragenen Karl Rüsche GmbH, Neuplatz 33, 42855 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rüsche, Neuplatz 34, 42855 Remscheid
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.12.2025, um 15:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sven Bader, Hindenburgstr. 30, 42853 Remscheid.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 227/25
Wuppertal, 09.12.2025
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