Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Karl Scharrenbroich GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 19316
EUID
DER3306.HRA19316
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
75 IN 17/19
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres
Adresse
Hohenzollernring 49, 50672 Köln
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
26.10.2026
Einsichtnahmebeginn
12.11.2026
Prüfungsstichtag
30.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl Scharrenbroich GmbH & Co. Kommanditgesellschaft angeordnet. Nachrangige Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 12.11.2026 zur Einsicht niedergelegt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag am 30.11.2026 liegt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 19316 eingetragenen Karl Scharrenbroich GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Dr.-Ringens-Str. 13 - 17, 51491 Overath, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschaf…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 19316 eingetragenen Karl Scharrenbroich GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Dr.-Ringens-Str. 13 - 17, 51491 Overath, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 45539 eingetragene Karl Scharrenbroich GmbH, Dr.-Ringens-Str. 13 - 17, 51491 Overath, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephen Joseph Flannery, Dr.-Ringens-Str. 13 - 17, 51491 Overath,
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Hohenzollernring 49, 50672 Köln schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1218 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
75 IN 17/19
Amtsgericht Köln, 02.09.2026
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