Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Karl Traxler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 334555
EUID
DEB8535.HRB334555
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
82 IN 521/16
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rainer Bachert
Adresse
Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
13.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
1) der Handel mit techn. Artikeln aller Art. 2) Zur Erreichung ihres Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Geschäfte zu tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar als dienlich erscheinen. 3) Die Errichtung von Zweignierlassungen ist zulässig.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl Traxler GmbH ist ein Verfahrensverlauf mit verschiedenen Schritten dokumentiert. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rainer Bachert festgesetzt, wobei eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 % aufgrund der besonderen Arbeitsleistung im Zuge der Betriebsfortführung und Sanierung gerechtfertigt ist. Die Verteilungsmasse beläuft sich auf 65.926,2 weitgehend unbedungenen Betrag bei Forderungen in Höhe von 269.486,96 €. Für die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet; hierfür ist eine Frist bis einschließlich 13.11.2025 vorgesehen. Die Schlussverteilung findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Heidelberg statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 521/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karl Traxler GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Traxler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 334555
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 …
82 IN 521/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karl Traxler GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Traxler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 334555
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.09.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 521/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karl Traxler GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Traxler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 334555
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des…
82 IN 521/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karl Traxler GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Traxler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 334555
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rainer Bachert, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 08.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 152.752,50 EUR auszugehen. Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um BETRAG EUR.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 08.04.2025 wird Bezug genommen.
Es war nach Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände der im vorliegenden Verfahren erbrachten und über das Maß eines Normverfahrens hinausgehenden Arbeitsleistung des Insolvenzverwalters ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt. Hierbei war insbesondere der erheblich erhöhte Arbeits- und Zeitaufwand durch die Betriebsfortführung mit anschließender Umsetzung der übertragenden Sanierung sowie druch besondere tatsächliche und rechliche Probleme bei den Insolvenzanfechtungsansprüchen angemessen zu berücksichtigen.
Ein Betrag in Höhe von BETRAG € wurde aufgrund der delegierten Regelaufgaben von der Vergütung abgezogen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 521/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karl Traxler GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Traxler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 334555
- Schuldnerin -
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Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs. 2 In…
82 IN 521/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karl Traxler GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Traxler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 334555
- Schuldnerin -
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Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs. 2 Insolvenzordnung angeordnet für folgende Verfahrensabschnitte:
Fortsetzung des Schlusstermin gem. § 197 InsO zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.11.2025 Einwendungen schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise: Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 521/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl Traxler GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Heidelberg -Insolvenzgericht- die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg unter dem Aktenzeic…
82 IN 521/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl Traxler GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Heidelberg -Insolvenzgericht- die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg unter dem Aktenzeichen 82 IN 521/16 niedergelegt worden. Verfügbar sind vorbehaltlich weiterer Masseverbindlichkeiten 65.926,26 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 269.486,96 € Forderungen.
Amtsgericht Heidelberg, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 521/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karl Traxler GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Traxler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 334555
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Es wurde eine Vergütung und über die …
82 IN 521/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karl Traxler GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 69151 Neckargemünd, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Traxler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 334555
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 40 % für d. Insolvenzverwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 21.03.2025
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